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Hamburger Fahrradstaffel - Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 07.06.2021 Verkehrsausschuss Ö 10.3

Sachverhalt

Die Hamburger Fahrradstaffel der Polizei besteht bereits seit 1996 in wechselnden Besetzungen. Über viele Jahre waren 10 Polizeibeamt:innen von April bis Oktober im gesamten Hamburger Stadtgebiet auf ihren Fahrrädern im Einsatz. Von November bis März reduzierte sich das Team auf fünf Mitarbeiter:innen. Organisatorisch ist Hamburgs erste Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion 2 in der Stresemannstraße in Bahrenfeld angegliedert. Es gibt zwei weitere Fahrradstaffeln, die an die Verkehrsdirektion 3 in der Rennbahnstraße in Marienthal und die Verkehrsdirektion 4 im Großmoorring in Neuland angegliedert sind. Das Besondere ist die örtliche Zuständigkeit. Während die Bürgernahen Beamt:innen in ihren jeweiligen Polizeikommissariatsgebieten mit Dienstfahrrädern oder zu Fuß unterwegs sind, sind die Fahrradstaffeln für das gesamte Hamburger Stadtgebiet zuständig. Die Hamburger Fahrradstaffeln führen auch gemeinsam Großkontrollen durch. Die Fahrradstaffeln zeichnen sich durch ihre hohe Effektivität aus und ermöglichen es, Gefahren aus der Sicht des Radverkehrs zu erkennen und gegen die Gefährdungen konsequent einzuschreiten.

 

Ziel und primäre Aufgabe der Fahrradstaffeln ist die Verringerung von schweren Crashs mit Fahrradbeteiligung und damit die anteilige Umsetzung der Vision ZERO-Strategie, zu der sich Hamburg bekannt hat. Zielgerichtete Maßnahmen, wie Rotlichtkontrollen, gegen das Befahren der falschen Radwegseite, gegen das Fehlverhalten beim Abbiegen von Kraftfahrzeugführenden gegenüber Radfahrenden, das Freihalten von Radwegen und die Ahndung von Seitenabstandsverstößen gehören unter anderem zum Aufgabengebiet der Fahrradstaffel. Weitere Einsatzaufgaben sind Präsenz an Örtlichkeiten mit hoher Radfahrerfrequenz, Beteiligung an Verkehrssicherheitsaktionen, Bestreifung von Freizeit- und Parkanlagen, Fahndung in unwegsamem Gelände, Meldung von baulichen Mängeln an Radverkehrsanlagen an die zuständigen Ämter, Fahrrad-Lichtkontrollen und Präventionsarbeit an Hamburger Schulen.

 

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft zu:

 

  1. E-Mail-Adressen und weitere Kontaktmöglichkeiten der drei Fahrradstaffeln
  2. Anzahl der im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln durchgeführte Überholabstand-Großkontrollen
  3. Anzahl der im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln festgestellten Überholabstand-Verstöße
  4. Anzahl der im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln durchgeführte Abbiege-Großkontrollen
  5. Anzahl der im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln festgestellten Abbiege-Verstöße
  6. Anzahl der im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln veranlassten Kfz-Umsetzungen
  7. Anzahl der Polizist:innen pro Fahrradstaffel
  8. Pläne zum künftigen Einsatz und Ausbau der Fahrradstaffeln
  9. Anzahl der Meldungen zu Gefahrenstellen, baulichen Mängeln an Radverkehrsanlagen und offensichtlich rechtswidrigen Anordnungen (z.B. Radwegbenutzungspflichten) im vergangenen Kalenderjahr durch die Fahrradstaffeln
  10. Erfahrungen zum Umgang mit Meldungen der Fahrradstaffeln zu Gefahrenstellen und baulichen Mängeln an Radverkehrsanlagen und offensichtlich rechtswidrigen Anordnungen (z.B. Radwegbenutzungspflichten) an die Straßenverkehrs-behörden, den LSBG und an die Bezirksämter

 

Die Polizei Hamburg beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Kontaktdaten der an den zuständigen Verkehrsdirektionen angegliederten Fahrradstaffeln lauten:

 

Verkehrsdirektion 2

Stresemannstr. 341

22761 Hamburg

vd2@polizei.hamburg.de

 

Verkehrsdirektion 3

Rennbahnstraße 129

22043 Hamburg

vd3@polizei.hamburg.de

 

Verkehrsdirektion 4

Großmoorring 14

21079 Hamburg

vd4@polizei.hamburg.de

 

Zu 2:

2020 wurde durch die Fahrradstaffel eine Großkontrolle mit dem Schwerpunkt der Überwachung von Seitenabstandverstößen durchgeführt. 

Darüber hinaus wurden Seitenabstandverstöße durch die Fahrradstaffel im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, zielgerichteter Maßnahmen sowie Schwerpunkteinsätze überwacht.

 

Zu 3:

Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei statistisch nicht erfasst.

 

Zu 4:

2020 erfolgte im Rahmen von vier Großkontrollen der Fahrradstaffel die Einrichtung von Kontrollstellen zur Ahndung von Abbiege- und Vorfahrtverstößen. 

Darüber hinaus wurden Abbiege- und Vorfahrtverstöße durch die Fahrradstaffel im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, zielgerichteter Maßnahmen sowie Schwerpunkteinsätze überwacht.

 

Zu 5:

Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei statistisch nicht erfasst.

 

Zu 6:

Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei statistisch nicht erfasst.

Zu 7:

Verkehrsdirektion

Anzahl der Mitarbeiter

VD 2

6

VD 3

4

VD 4

7

(Stand 30.04.2021)

 

Zu 8:

Die präventiven und repressiven Maßnahmen der Fahrradstaffel zur zielgruppenorientierten Einflussnahme auf das verkehrsgerechte Verhalten von Verkehrsteilnehmern / -innen haben sich bewährt und werden unter Berücksichtigung der politischen Schwerpunktsetzung fortgesetzt.

Die zukünftige Personalstärke der Fahrradstaffel wird lageabhängig an die Entwicklung des Straßenverkehrs angepasst. Zur Erweiterung der hamburgweiten Präsenz sowie Intensivierung  der Verkehrsüberwachung wird eine aufwachsende Gesamtstärke von zehn Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen je Fahrradstaffel angestrebt. 

 

Zu 9:

Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei statistisch nicht erfasst.

 

Zu 10:

Feststellungen im Sinne der Fragestellung werden regelhaft durch die Fahrradstaffel auf dem vorgeschriebenen Meldeweg an die jeweils zuständigen Dienststellen und Behörden weitergeleitet. Dort erfolgt nach Prüfung der Sachlage erfahrungsgemäß die zeitnahe Einleitung weiterführender Maßnahmen. Insbesondere bei der Meldung von Gefahrenstellen erfolgt durch die in Kenntnis gesetzten Dienststellen und Behörden eine schnelle Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Störungsbeseitigung.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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