21-1873

Halten Otto Wulf und Quantum den Drittelmix? Kleine Anfrage von Lars Boettger (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 05.05.2021 Planungsausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Der Wohnungsmarkt und die Coronakrise fordern eigentlich 50% sozial geförderten Wohnungsbau und darüber hinaus gedämpfte Mieten bis 12,50 €/m².

 

Vor dem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wann hat das Amt vom Verkauf eines Teils der Flächen auf dem Kolbenhöfe Areal an Quantum erfahren?
     
  2. Ist der Verkauf über einen Anteilsverkauf (Share Deal) oder real über das Grundbuch gelaufen?

 

  1. Werden die Vorhabenträger den vereinbarten Drittelmix einhalten?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Das Bezirksamt hat in diesem Projekt nicht auf der Basis von möglicherweise wünschenswerten aber nicht maßgeblichen Rahmenbedingungen gehandelt, sondern in voller Übereinstimmung mit den vom Senat festgelegten und mit der Wohnungswirtschaft vereinbarten Zielen gehandelt.

 

Zu 1:

Dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurde am 31.03.2021 (per Mail) die Mitteilung über den Kaufvertragsabschluss des Grundstückes (Baufelder 5 und 6) auf dem Kolbenhofgelände m.d.B. um Einwilligung zugesandt. Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Bezirksamtes Altona.

 

Zu 2:

Dem Fachamt wurde auf Nachfrage folgendes mitgeteilt: Der Ankauf erfolgt über das Grundbuch. Vereinbart ist ein vorzeitiger Eigentumswechsel. Mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate wird die Quantum Immobilien Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Die erste Kaufpreisrate ist fällig mit der Erstellung der Baugrube. Demnach handelt es sich nicht um einen Share Deal.

 

Zu 3:

Auf dem sog. Kolbenhofareal sollen insgesamt ca. 436 Wohneinheiten (WE) realisiert werden, wovon 145 geförderte WE umgesetzt werden, d.h. der Drittelmix wird eingehalten. Er wurde im Städtebaulichen Vertrag vom 20.06.2018 mit den Vorhabenträgern vereinbart.

Da sich der Drittelmix auf die Gesamtanzahl der WE im Quartier bezieht, variiert auch die Anzahl der geförderten Wohnungen in den einzelnen Baufeldern. Dies wurde aus Gründen der Flexibilität sowie einer Nutzungsmischung bei der Umsetzung der Planungen so vereinbart. Über die Regelungsinhalte des Städtebaulichen Vertrages wurde der Planungsausschuss seitens des Fachamtes SL fortlaufend beteiligt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten

 

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