20-4419

Halbjährlicher Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten über Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Gemäß der § 19-Vereinbarung informiert das Bezirksamt ohne Aufforderung „über alle den Bezirk betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entsprechend der Anlage zu dieser Vereinbarung“.

 

Danach erstattet das Bezirksamt in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss einen

 

„Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten  in Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat.“

 

Der Bericht erfolgt jeweils nachträglich nach Ablauf des jeweiligen Halbjahres in der ersten Sitzung der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses.

 

Eine entsprechende Liste für das 2. Halbjahr 2017 ist in der Anlage beigefügt.

 

Anhänge