21-0770

Gute Planung statt eiliger Entscheidungen – Stellungnahme zur Zweitverschickung Elbchaussee Abschnitt Manteuffelstraße-Parkstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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23.04.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0623 beschlossen.

 

Die Verkehrsdirektion 52 (VD 52) als zentrale Straßenverkehrsbehörde hat hierzu mit Schreiben vom 09.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der vorliegenden Empfehlung der Bezirksversammlung handelt es sich um Ausführungen zur 2. Planverschickung zur Grundinstandsetzung der Elbchaussee. Die Planung und Umsetzung liegt im Zuständigkeitsbereich der BWVI/LSBG.

Die Straßenverkehrsbehörden der BIS und die Bezirksversammlung bzw. das Bezirksamt werden im Rahmen der Anhörung zu der Planung beteiligt. Insofern ist eine gesonderte Stellungnahme zu den einzelnen Ausführungen der Bezirksversammlung durch die BIS nicht erforderlich. Eine Berücksichtigung der Empfehlung wird ggf. durch den LSBG erfolgen.

Allerdings ist anzumerken, dass die unter Ziffer 4 geforderten Piktogramme mit dem Sinnbild Radverkehr nicht zulässig sind und daher auch nicht angeordnet werden können. Die VwV-StVO sieht derartige Markierungen für die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr nicht vor.

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurde für den gesamten Planungsbereich bereits abschließend geprüft. Rechtlich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur im Umfeld des Hotels Louis C. Jacob zur Behebung einer Unfallhäufungsstelle im Zusammenhang mit Abbiegeunfällen zulässig. Für weitere Strecken liegen die Voraussetzungen gemäß StVO nicht vor.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat mit Schreiben vom 27.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Spiegelstrich 1:

Ein Straßenkörper ist grundsätzlich heterogen und zeichnet sich durch variierende, zur Verfügung stehende Querschnittsbreiten aus, die zum Beispiel durch Baumstandorte reduziert werden. Diese Heterogenität findet sich im besonderen Maße in der Elbchaussee, beispielsweise auf Höhe des Jenischparks an der Einmündung Holztwiete. Hier stehen als Straßenverkehrsfläche zwischen den Grundstücken ein 27 m breiter Querschnitt zu Verfügung, 200 m weiter stadteinwärts kurz vor dem chinesischen Konsulat sind es nur noch 12,50 m, die als Querschnitt zwischen den Grundstücken zur Verfügung stehen. Um die bestmögliche Lösung für den nichtmotorisierten Verkehr zu finden, gibt es vor dem Hintergrund der örtlichen Randbedingungen und den von der Straßenverkehrsbehörde/ Verkehrsdirektion vorgegeben rechtlichen Festsetzungen (z. B Tempo 30 Strecke nur im Bereich des Hotels Louis C. Jacob) keine andere Möglichkeit, als die Radverkehrsführung der Örtlichkeit entsprechend anzupassen. Gleichwohl erfolgen Bemühungen, die Planung der Radverkehrsführung zu homogenisieren. Im Bereich zwischen Teufelsbrück und Louis C. Jacob ist unter Verlust einer stadteinwärtigen Radverkehrsführung ein Radfahrstreifen stadtauswärts vorgesehen (vorher beidseitig Schutzstreifen). Dies hat zur Folge, dass der Gehweg in diesem Bereich nur noch ca. 2,30 m (vorher 2,65 m) breit und somit von der Breite her nicht mehr barrierefrei ist. Weiter ist davon auszugehen, dass sich durch die 3,25 breiten Fahrstreifen je Richtung die Kfz Geschwindigkeit nicht verringern wird, wie es bei der bisherigen Schutzstreifenvariante zu erwarten gewesen wäre. Diese Variante orientiert sich an der im Beteiligungsprozess diskutierten Variante für den Abschnitt West.

Stadteinwärts fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer haben alternativ die Möglichkeit, ab Manteuffelstraße den Elberadweg zu nutzen.

 

Zu Spiegelstrich 2:

Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird für Straßen mit einer Längsneigung von mehr als 3 % eine asymmetrische Querschnittsaufteilung als sinnvoll erachtet. Im Umkehrschluss kann auch erst ab 3 % Steigung von einer Steigungsstrecke die Rede sein. Diese liegt im gesamten Planungsabschnitt ausschließlich auf Höhe des Jenischpark zwischen Teufelsbrück und Holztwiete vor. Daher resultiert die o. g. Anpassung der Planung nicht aus der "Steigungsstrecke".

 

Zu Spiegelstrich 3:

Die Anordnung von Tempo 50 oder ggf. anderen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts liegt in der Zuständigkeit der Verkehrsdirektion. Andere Führungsformen als der Mischverkehr sind in bestimmten Bereichen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in der Elbchaussee nicht möglich oder können von der Verkehrsdirektion nicht angeordnet werden (z. B. weil es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt).

 

Zu Spiegelstrich 4:

Bei der Länge des ersten Bauabschnitts ist eine differenzierte Betrachtung notwendig:

Zwischen Manteuffelstraße und Teufelsbrück wurden Grundstücksankäufe aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

- durchgängig kein Planungsrecht,

- die   Grundstücksgrenzen   sind   überwiegend   mit   teils   denkmalgeschützten

  Mauern eingefriedet,

- angrenzend liegen geschützte Güter wie z. B. der Hirschpark,

- die Grundstücksgrenze besteht aus der Elbböschung,

- besonders   im   westlichen   Teil   stehen  an  und auf den Grundstücksgrenzen

  unzählige erhaltenswerte Bäume.

Zwischen Teufelsbrück und Holztwiete befindet sich zunächst der denkmalgeschützte Jenischpark. Auf Hinweis vom Fachamt Management des Öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Altona wurde der Bereich zwischen Holztwiete und Parkstraße gesondert geprüft. Im Ergebnis müssten 80 Bäume gefällt sowie die Fläche mit der Flurstücknummer 277 angekauft werden, was aufgrund der langen Verfahrensdauer und der geringen Aussicht auf Erfolg gegenwärtig nicht weiter verfolgt wird. Außerdem müsste in dem Bereich der bestehende Überlassungsvertrag (Sondernutzung) mit der Volksrepublik China gekündigt und diese zum Rückbau der überbauten öffentliche Fläche aufgefordert werden.

 

Zu Spiegelstrich 5:

Im Zuge der Veloroutenbeschilderung wird die elbseitige Route über den Mühlenberg und den Elberadweg ausgeschildert werden. Zudem wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Kontakt mit der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Altona aufnehmen, in dessen Zuständigkeit der Elberadweg liegt, und vorschlagen, den Elberadweg zu ertüchtigen. Die Ertüchtigung fand auch deswegen keine weitere Erwähnung, weil in der Verschickung Radverkehrsanlagen in der Elbchaussee geplant wurden.

 

Zu 1a:

Die Planung soll im Rahmen der Abwägung zur Schlussverschickung zum Teil angepasst werden. Insbesondere ist stadtauswärts ein Radfahrstreifen zwischen Teufelsbrück und dem Hotel Louis C. Jacob vorgesehen (vgl. oben). Für die stadteinwärts gerichtete Lösung entlang des Elberadwegs ist eine weitere Abstimmung mit dem Bezirk erforderlich.

 

Zu 1b:

In Hamburg erfolgt durch den formalen Abstimmungsprozess und die weiteren Stellungnahmen einer Vielzahl an Verbänden eine im Bundesvergleich aufwändige Überprüfung der Planung. Aus diesem Grund wird ein zusätzliches Sicherheitsaudit nicht vorgesehen.

 

Zu 2a:

Dieser Forderung kann entsprochen werden (Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 m).

 

Zu 2b:

Es handelt es sich hierbei lediglich um eine "Steigung", die deutlich kleiner als 3 % ist. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) erwächst aus dieser geringen Steigung kein besonders zu berücksichtigender Handlungsbedarf. Darüber hinaus liegt der Planung der Leitgedanke zu Grunde, die bestmögliche Lösung für den nichtmotorisierten Verkehr zu finden. Dies beinhaltet eine nach Möglichkeit und Gegebenheiten ausgewogene Berücksichtigung beider Richtungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer. Wegen des nur einseitigen Gehwegs im Bereich südlich des Jenischparks (auch an weiteren Stellen westlich von Teufelsbrück) wurde sich im Einvernehmen mit allen an der Planung beteiligten Behörden darauf verständigt, zumindest einseitig eine für einen durchgängig barrierefreien Gehweg notwendige Breite zu generieren. Im Umkehrschluss führt dies zwischen Holztwiete bis Parkstraße zu untermaßigen Gehwegbreiten auf der Nordseite. Wird an dieser Stelle, wie gefordert, kein Radfahrstreifen auf der Nordseite angelegt, muss z. B. ein Kind (bis 8 Jahre) auf einem teilweise nur ca. einem Meter breiten Gehweg direkt an der Fahrbahn mit fast 10 % Schwerverkehrsanteil fahren. Aller Voraussicht nach würde im Verkehrsalltag der aus Gerichtsurteilen hervorgehende Überholabstand von 1,5 m nicht eingehalten. Dieser wird auch durch die aktuelle StVO-Novelle konkret verankert. Diese Gefährdung von Kindern, z. B. durch Sogwirkung vorbeifahrender Lkw, wird seitens des LSBG sehr kritisch gesehen und kann nicht im Sinne des öffentlichen Interesses sein. Auf der Südseite hingegen ist der Gehweg ausreichend breit und Kinder (bis 8 Jahre) müssen bzw. können diesen mit weitaus geringerer Gefahr nutzen.

Zu 2c:

Wie im Erläuterungsbericht zur 1. und 2. Verschickung erwähnt und im Ausschuss erläutert, sind hierfür keine Flächen vorhanden.

 

Zu 3.:

Für die geforderte durchgehend flächig farbliche Markierung von Radfahrstreifen liegen keine empirischen Daten vor, dass dies die Sicherheit oder auch Akzeptanz des Radverkehrs erhöhen. Aus diesem Grund fehlt eine fachlich eindeutige Begründung für flächig farbliche Markierungslösungen von Radfahrstreifen. Die farbige Markierung kommt in besonderen Bereichen, v. a. in den Radverkehrsfurten der Knotenbereiche zum Einsatz. Abgesehen vom kritisch zu sehenden gestalterischen Aspekt ist eine flächig farbliche Markierung von Radfahrstreifen über mehrere Kilometer zudem wesentlich teurer und ohne nachweisbaren Nutzen somit unwirtschaftlich. Für den restlichen Bereich mit Schutzstreifen zwischen dem Hotel Louis C. Jacob und der Manteuffelstraße (ca. 1,6 km) hingegen wird die farbliche Markierung geprüft und ggf. im Zuge der Ausführungs-planung berücksichtigt.

 

Zu 4:

Piktogramme auf der Fahrbahn werden seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet.

 

Zu 5a:

Diese Bereiche liegen nicht in der Zuständigkeit des LSBG. Die Beschilderung ist bereits mit dem Amt Verkehr und Straßenwesen der BWVI abgestimmt. Der LSBG ist derzeit in Kommunikation mit dem Bezirk und empfiehlt eine entsprechende Ertüchtigung. Der Elberadweg befindet sich im bezirklichen Verwaltungsvermögen Stadtgrün, d. h. er führt durch einen Park, in dem der Radverkehr zwar erlaubt ist, aber auf den Fußverkehr zwingend Rücksicht nehmen muss.

 

Zu 5b:

Auch hier - wie im gesamten Abschnitt - liegt der Elberadweg in einer "Grünanlage" in Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona. Für das konsequente Trennen von Fuß- und Radverkehr wären Mindestbreiten zu berücksichtigen, die nur in wenigen Bereichen gegeben sind. Im Bestand ist der Weg lediglich zwischen 4 und maximal 6 m breit, an Baumstandorten sogar nur ca. 3,50 m.

 

Zu 6:

Dies wurde berücksichtigt.

 

Zu 7:

Nach fachlicher Einschätzung des Baumsachverständigen weisen die Grundstücke in diesem Bereich einen überwiegend geschlossenen Baumbestand auf. Bei einem Eingriff in diesen Bestand müssten im Zuge der Baumaßnahmen durch Wurzelschädigung und Freistellung ca. 80 Bäume gefällt werden. Die Prüfung einer regelkonformen Herstellung der geforderten Verkehrswege führt zum Verlust eines Großteils des Baumbestandes im nördlichen Bereich zwischen Holztwiete und Parkstraße. Eine Führung des Fußverkehrs auf einem komfortablen Gehweg hinter der vorhandenen Baumreihe ist daher nicht ohne erheblichen Verlust von Grünsubstanz möglich.

 

Zu 8:

Im Bereich des Hotels Louis C. Jacob wurde bereits seitens der Verkehrsdirektion die Anordnung einer Tempo 30-Strecke zugesagt. Wie bereits erwähnt, obliegt die Anordnung der Verkehrsdirektion.

 

 

Zu 9:

Im Einvernehmen mit den Verkehrsbetrieben werden die Haltestellen zukünftig barrierefrei nutzbar sein.

 

Zu 10:

Dies wurde berücksichtigt.

 

Zu 11:

Wie im Ausschuss erläutert, wird die Mittelinsel entfallen und der Schutzstreifen um einige Meter verlängert.

 

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