Grundsätzliche Informationen über die Sondermittel der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 03.03.2020 Hauptausschuss Ö 3.1
Übersicht über die Sondermittel-„Geldtöpfe“ der Bezirksversammlung
Die zur Verfügung stehenden Mittel im Bereich der Sondermittel sind nicht untereinander deckungsfähig.
Regional aufgeteilte Sondermittel
- Bauunterhaltungsmaßnahmen
- einmalige Zuschüsse an Dritte
- Ausgaben zur Durchführung von förderungswürdigen kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und gemeinnützigen Maßnahmen
- Vortragshonorare
Förderfonds
- Förderung der Ziele der Wachsenden Stadt auf bezirklicher Ebene, z.B. Steigerung
- der Attraktivität des Bezirks
- der Wertschöpfung des Bezirks
- der Lebensqualität des Bezirks
- Maßnahmen, die die quantitativen und qualitativen Ziele der Metropole Hamburg-Wachsende Stadt unterstützen und nachhaltig wirksame Strukturveränderungen herbeiführen
- Masterplan Sport: Finanzierung kleinerer Projekte mit Sportbezug (Kriterien: sportliche Vielfalt, sportliche Notwendigkeit, Beachtung der Ergebnisse des Sozialmonitorings); Beratung im Ausschuss für Sozialraumentwicklung
Gestaltungsfonds für Investitionen
- für die Realisierung von örtlich als wichtig erachteten Investitionsmaßnahmen
Was unterscheidet investive von konsumtiven Mitteln?
Wenn bei Zuwendungen die monetäre Leistung an eine Stelle außerhalb der Verwaltung mehr als 800,00 € beträgt, entscheidet die Verwaltung nach Sicht der Antragsunterlagen ob ein Antrag als investiv oder konsumtiv eingestuft wird.
Investive Mittel werden ausschließlich bei Anlagen und Sachen aufgewendet, die mehrere Jahre vom Zuwendungsempfänger genutzt werden können.
Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, d.h. im Falle einer Nichterfüllung der Gegenleistung besteht ein mehrjähriger Rückerstattungsanspruch seitens der Bezirksverwaltung.
Gremienbefassung
Die Bezirksversammlung hat folgende Ausschüsse mit der Beratung über Anträge für regional aufgeteilte Sondermittel betraut:
Übergeordnete und nicht eindeutig zuzuordnende Anträge sowie Anträge, die aus dem Förder- oder Gestaltungsfonds zu finanzieren wären (d.h. auch jegliche investive Anträge) werden im Hauptausschuss beraten und beschlossen.
Entscheidend für die Behandlung im jeweiligen regionalen Ausschuss ist der Sitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Es wird nur ausnahmsweise davon abgewichen, wenn sich der Antragszweck überwiegend / ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Stadtteil bzw. Bezirk richtet.
Die für die jeweiligen Regionen in Hamburg-Mitte zuständigen Ausschüsse beraten über die Anträge und geben diese dann zur Beschlussfassung in die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bzw. bei Eilbedürftigkeit in den Hauptausschuss.
Nach der Beschlussfassung erhält die Antragstellerin/ der Antragsteller einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid.
Bei Beschlüssen der Bezirksversammlung oder des Hauptausschusses, bei denen kein Sondermittel-Antrag zugrunde liegt, wird wie folgt vorgegangen:
Die offizielle Beantragung der Sondermittel ist formal erforderlich, daher muss sie nach dem Beschluss nachgeholt werden. Die antragstellende Fraktion wird in diesen Fällen gebeten, Kontakt zu den potentiellen Zuwendungsempfangenden aufzunehmen, um über den erfolgten Beschluss und die Notwendigkeit der Antragstellung zu informieren.
Datenverarbeitung
Bei der Behandlung der Anträge ist auf den Datenschutz und die Einhaltung der Vorgaben nach dem Datenschutzgesetz zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Beratung in öffentlicher Sitzung.
Darüber hinaus gilt das Prinzip der Erforderlichkeit. Demnach ist darauf zu achten, dass möglichst keine bzw. nur tatsächlich erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund bereitet das Bezirksamt die Vorlagen so vor, dass die Inhalte des Sondermittelantrags ausreichend dargelegt und zur Beschlussfassung geeignet sind. Bei der Vorlage von Sondermittelanträgen bzw. Teilen von Anträgen werden personenbezogene Daten geschwärzt.
Einholen von Angeboten
Der Antragstellende wird mit der Eingangsbestätigung darauf hingewiesen, dass bei Auftragswerten über 1.000,00 € grundsätzlich drei schriftliche Angebote einzureichen sind. In schriftlich begründeten Einzelfällen kann davon nach Absprache und Prüfung ggf. abgesehen werden.
Bezuschussung von Reisen / Ausflugsfahrten
Der Hauptausschuss hat im Januar 2015 beschlossen, dass Tagesausfahrten mit einem Betrag in Höhe von 10,00 € pro Person bei einer Gesamtsumme von 500,00 € förderungsfähig sind.
Eine Ausnahme von den genannten Grundsätzen ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Bezuschussung von Personalkosten/ Honoraren
Personalkosten und Honorare sollen grundsätzlich nicht aus Sondermitteln finanziert werden. Einmalige Zuschüsse an Dritte sind im Rahmen einer gemeinnützigen Maßnahme möglich. Aus diesen Zuschüssen dürfen keine Folgekosten für die Bezirksversammlung entstehen.
Kennzeichnung
Die Förderung durch die Bezirksversammlung soll auf den Publikationen und/oder ähnlichen Erzeugnissen im Fall der bezuschussten Veranstaltung veröffentlicht werden. Die Publikationspflicht wird standardmäßig im Zuwendungsbescheid festgehalten, braucht also nicht extra im Beschluss erwähnt werden.
Ausführliche Informationen, Kontaktdaten sowie Antragsunterlagen sind auf der Internetseite www.hamburg.de/sondermittel zu finden. Hierauf können Antragstellerinnen und Antragsteller hingewiesen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.