21-3155.1

Grünpatenschaften werden gefördert Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

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23.06.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 den Beschluss 21-2243B „Mehr Grün in Altona - Grünpatenschaften werden gefördert“ beschlossen. Hierin wird unter anderem festgelegt, dass interessierte Bürger:innen, die Patenschaften übernehmen, eine finanzielle  Förderung bekommen können. Die Bezirksversammlung hat hierfür vorerst einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt.

 

Das Thema Grünpatenschaften erhält in der Politik und Bevölkerung wachsenden Zuspruch, die Nachfrage bezüglich entsprechender Vereinbarungen steigt. In Altona bestehen derzeit etwa 300 entsprechende Pflegevereinbarungen. Aktuell steigen die Anfragen nach Patenschaftsvereinbarungen, aber auch die Zahl der nicht abgestimmten Flächenbegrünungen. Das Thema wird in Altona als wichtig und sinnvoll angesehen, es besteht im Bezirksamt allerdings keine Kapazität, für das Thema Grünpatenschaften angemessen Personal für die Aufgabe abzustellen. Derzeit liegen Teilzuständigkeiten im Fachamt Management des öffentlichen Raumes in der Wegeaufsicht, in der Abteilung Stadtgrün und in der allgemeinen Verwaltung.

 

Der Beschluss sieht vor, das Verfahren dem im Bezirksamt Wandsbek praktizierten anzugleichen. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass das Bezirksamt Wandsbek zumindest den Zahlungsverkehr durch eine Stiftung abwickeln lässt. Die Stiftung bekommt die Gelder im Vorwege in Form einer Zuwendung zur Verfügung gestellt und erhält als Vergütung für die Aufgabe einen Kostenbeitrag. Der Aufwand, allein für die Betreuung der geförderten Patenschaften, wird in Wandsbek in etwa mit 300 Stunden pro Jahr bemessen. Dabei gilt es, Folgendes zu bedenken: Im Bezirk Wandsbek wird, um zum einen den Arbeitsaufwand zu minimieren und um mit der Finanzierung wirksam die Biodiversität zu fördern, eine Konzentration auf wenige größere Projekte betrieben. Dies wird erreicht, indem der Förderzuschuss auf ein Minimum von 500 Euro begrenzt ist.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nahm mit der Fragestellung, ob eine Übernahme von Aufgaben in dem Themenbereich möglich wäre, Kontakt zu der Loki Schmidt Stiftung auf. Von deren Seite wurde Interesse bekundet, zumal die Stiftung bereits jetzt in dem Themenbereich für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie für Unternehmen tätig ist und zudem das Spendenprogramm „Mein Baum - meine Stadt“ für die FHH betreut.

 

Ziel wäre es, die Stiftung nicht nur mit dem Zahlungsverkehr zu betrauen, sondern auch in die fachliche Beratung einzubinden. Hierüber wäre eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Überlassung von Aufgaben für die Pflegearbeiten an die Interessierten möglich sind, müssten seitens des Bezirksamtes erarbeitet und der Stiftung anhand gegeben werden.

 

Sinnvollerweise sollte auch die Beratung der Fälle übernommen werden, bei denen keine finanziellen Ansprüche seitens der Antragsteller:innen erhoben werden. Der Stiftung könnten die zur Verfügung stehenden politischen Gelder als Zuwendung zur Auszahlung an die Antragsteller:innen übertragen werden.

 

Folgende Aufgabenteilung wäre vorstellbar:

 

  • Kooperationsvereinbarung     Bezirksamt und Stiftung
  • Festlegung der Rahmenbedingung für die Überlassung  Bezirksamt
  • Anpassen der Antrags- und Informationsunterlagen Bezirksamt und Stiftung
  • Mittelübertragung an Stiftung    Bezirksamt
  • Zustimmung zur Antragsfläche    Bezirksamt
  • Antragsberatung      Stiftung
  • Pflegevereinbarung/ Vertrag     Bezirksamt
  • Kontrolle Umsetzung der Maßnahme   Stiftung
  • Rechnungsprüfung Fördermittel    Stiftung
  • Rechnungsanweisung     Stiftung
  • Dokumentation      Stiftung
  • Abrechnung Aufwand Stiftung    Bezirksamt und Stiftung

 

Die Übernahme der Leistungen ist für die Stiftung nur möglich, wenn deren Personalaufwand vergütet wird. Die Stiftung geht davon aus, dass pro Antrag ein Kostenaufwand von etwa 200 Euro anfällt (Personalaufwand, Sachkosten, Verwaltungsgebühren). Das Verfahren wird bezüglich der Tragfähigkeit für die Stiftung und für das Bezirksamt bezüglich des Aufwandes und der Kosten evaluiert.

 

Es soll geprüft werden, ob zur Vereinfachung der Beratungstätigkeiten und zur Sicherstellung der ökologischen Wirksamkeit, Pflanzensortimente beziehungsweise Saatgutmischungen für unterschiedliche Standorte zusammengestellt werden können, die dann in Staudengärtnereien von den Antragsteller:innen käuflich erworben werden können. Inwieweit die Flächen kenntlich gemacht werden sollen/ können, ist zu prüfen.

 

Die Finanzierung der Dienstleistung könnte aus den bereitgestellten Mitteln für die Bezuschussung der Antragsteller:innen erfolgen oder müsste anderweitig entwickelt werden.

 

Um kein Missverhältnis zwischen dem Beratungsaufwand und der Förderung der Pflanzenbeschaffung entstehen zu lassen, wäre es günstig, die Mindestfördergrenze deutlich anzuheben. Vorstellbar wäre ein Betrag, der nicht niedriger liegt als die zu finanzierenden Bearbeitungsaufwendungen, also etwa 200 Euro.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Die Mindestfördersumme wird auf 200 Euro angehoben und auf höchstens 1.000 Euro beschränkt.

 

  • Es wird ein Vertrag mit der Loki Schmidt Stiftung für die Dienstleistung geschlossen.

 

  • Die Finanzierung der Dienstleistung wird aus den bereitgestellten Fördermitteln sichergestellt.

 

  • Die Loki Schmidt Stiftung berichtet dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport über Beratungen und Mittelvergabe nach Ende eines Geschäftsjahres.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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