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Grünes Hamburg braucht gesunde Bäume: Bewässerung, Baumartenwahl und Kontrolle des Stadtgrüns neu ausrichten Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Die Antwort des Bezirksamtes Altona auf die Kleine Anfrage Drs. 22-2466 zeigt Handlungsbedarf beim Schutz von Jungbäumen in Trockenphasen. Das Bezirksamt nennt für die Pflanzung eines Straßenbaumes einschließlich Pflege einen aktuellen Erfahrungswert von rund 5.700 Euro. Zugleich erfolgen die Pflanzungen vollständig durch externe Unternehmen. Umso wichtiger sind klare Qualitätsstandards, eine belastbare Dokumentation und eine wirksame Kontrolle der beauftragten Leistungen.

Nach den aktuellen Ausschreibungsunterlagen sind grundsätzlich zwölf Bewässerungsgänge pro Jahr mit mindestens 200 Litern je Baum vorgesehen; zusätzlich wurde die Bewässerung von rund 800 Straßenbäumen beauftragt. Während der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kontrolliert das Bezirksamt die Leistungen allerdings nur stichprobenartig oder anlassbezogen. Für Jungbäume bestehen nach Aussage des Bezirksamtes keine festgelegten Kontrollintervalle. Gleichzeitig sind 2025 und 2026 insgesamt 37 Bäume aus beauftragten Pflanzungen eingegangen.

Auch bei Wasserherkunft, Bürgerinformation, Baumkataster und Baumartenwahl bestehen Klärungsbedarfe. Das Bezirksamt erklärt, auf die Wasserherkunft der beauftragten Fachfirmen keinen Einfluss zu haben, obwohl das beigefügte Leistungsverzeichnis Regelungen zur Wasserentnahme enthält. Zudem wirkt die Kommunikation widersprüchlich, wenn einerseits vom privaten Wässern junger Straßenbäume abgeraten wird, andererseits Bürgern das Wässern von Stadtbäumen freistehen soll. Hinzu kommt, dass Hamburg über ein digitales Straßenbaumkataster verfügt, in dem nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft(BUKEA)llgründe, darunter seit 2022 auch Trockenschäden, erfasst werden. Altona kann die Ursachen von Baumverlusten nach eigener Aussage jedoch nicht entsprechend auswerten. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenperioden sollten zudem die Kriterien der Baumartenwahl transparent, standortbezogen und unter Berücksichtigung anerkannter fachlicher Empfehlungen, etwa der GALK-Straßenbaumliste, weiterentwickelt werden (GALK = Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz).

Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:

Der Hamburger Senat, insbesondere die BUKEA, wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die Strategie zum Schutz, zur Pflege und zur Weiterentwicklung des öffentlichen Baumbestandes gemeinsam mit den Bezirksämtern fachlich zu überprüfen und fortzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Die öffentliche Empfehlung zur Bewässerung junger Straßenbäume soll fachlich überprüft und durch eine klare, differenzierte Bürgerinformation ersetzt werden. Diese soll verständlich darstellen, wann zusätzliches Wässern sinnvoll ist, wann davon abzusehen ist, welche Wassermengen erforderlich sind und ob ein Baum bereits im Rahmen beauftragter Pflege bewässert wird. Geeignet sind insbesondere standortbezogene Hinweise, digitale Informationen oder QR-Codes.
  1. Bewässerung und Wasserherkunft sollen nachvollziehbarer gesteuert und dokumentiert werden. Dazu gehören eine digital auswertbare Erfassung der Bewässerungsgänge, Wassermengen und Standorte sowie eine Prüfung, in welchem Umfang Regenwasser, Brauchwasser oder andere geeignete Wasserquellen genutzt werden können. Die bisherigen Erfahrungen mit Bodenfeuchtesensoren und anderen bedarfsgerechten Bewässerungstechnologien sollen ausgewertet und auf geeignete Einsatzorte übertragen werden.
  1. Die Auswahl neu zu pflanzender Straßenbäume soll konsequent an den tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Standortes ausgerichtet werden. Maßgeblich sind insbesondere Hitze- und Trockenheitsbelastung, Versiegelungsgrad, Wurzelraum, Bodenverhältnisse, Verkehrsbelastung sowie Krankheits- und Schädlingsanfälligkeit. Die weitere Verwendung von Rosskastanien, Rotbuchen und vergleichbar empfindlichen Arten an besonders belasteten Straßenstandorten soll kritisch überprüft werden. Der Erhalt großer, etablierter Bäume muss dabei Vorrang vor späteren Ersatzpflanzungen kleiner Jungbäume haben.
  1. r Jungbäume soll ein verbindliches, risikoorientiertes Kontroll- und Gewährleistungsmanagement eingeführt werden. Dazu gehören festgelegte Kontrollintervalle während der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Gewährleistungspflege, eine nachvollziehbare Erfassung von Vitalitätszustand, Ausfällen, Ersatzpflanzungen und Anwuchsquoten sowie eine Dokumentation der wesentlichen Ausfallursachen, soweit diese fachlich feststellbar sind. Bürgerhinweise auf abgestorbene oder unzureichend versorgte Bäume sind zeitnah zu prüfen, damit Gewährleistungsansprüche gegenüber Auftragnehmern gesichert werden können.
  1. Die Grünabteilungen der Bezirksämter sollen personell, fachlich und technisch so ausgestattet werden, dass Pflege, Kontrolle, Nachpflanzungen und Bewässerung verlässlich wahrgenommen werden können. Der Senat wird aufgefordert, die hierfür erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 darzustellen, eine Kürzung zulasten des öffentlichen Stadtgrüns zu vermeiden und tarif-, preis- und inflationsbedingte Mehrkosten zu berücksichtigen. Stadtgrün ist kommunale Infrastruktur und muss entsprechend behandelt werden.

Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist bis zum 31. März 2027 zu berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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