Grünes Hamburg braucht gesunde Bäume: Bewässerung, Baumartenwahl und Kontrolle des Stadtgrüns neu ausrichten Antrag der FDP-Fraktion
Die Antwort des Bezirksamtes Altona auf die Kleine Anfrage Drs. 22-2466 zeigt Handlungsbedarf beim Schutz von Jungbäumen in Trockenphasen. Das Bezirksamt nennt für die Pflanzung eines Straßenbaumes einschließlich Pflege einen aktuellen Erfahrungswert von rund 5.700 Euro. Zugleich erfolgen die Pflanzungen vollständig durch externe Unternehmen. Umso wichtiger sind klare Qualitätsstandards, eine belastbare Dokumentation und eine wirksame Kontrolle der beauftragten Leistungen.
Nach den aktuellen Ausschreibungsunterlagen sind grundsätzlich zwölf Bewässerungsgänge pro Jahr mit mindestens 200 Litern je Baum vorgesehen; zusätzlich wurde die Bewässerung von rund 800 Straßenbäumen beauftragt. Während der dreijährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege kontrolliert das Bezirksamt die Leistungen allerdings nur stichprobenartig oder anlassbezogen. Für Jungbäume bestehen nach Aussage des Bezirksamtes keine festgelegten Kontrollintervalle. Gleichzeitig sind 2025 und 2026 insgesamt 37 Bäume aus beauftragten Pflanzungen eingegangen.
Auch bei Wasserherkunft, Bürgerinformation, Baumkataster und Baumartenwahl bestehen Klärungsbedarfe. Das Bezirksamt erklärt, auf die Wasserherkunft der beauftragten Fachfirmen keinen Einfluss zu haben, obwohl das beigefügte Leistungsverzeichnis Regelungen zur Wasserentnahme enthält. Zudem wirkt die Kommunikation widersprüchlich, wenn einerseits vom privaten Wässern junger Straßenbäume abgeraten wird, andererseits Bürgern das Wässern von Stadtbäumen freistehen soll. Hinzu kommt, dass Hamburg über ein digitales Straßenbaumkataster verfügt, in dem nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft(BUKEA) Fällgründe, darunter seit 2022 auch Trockenschäden, erfasst werden. Altona kann die Ursachen von Baumverlusten nach eigener Aussage jedoch nicht entsprechend auswerten. Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenperioden sollten zudem die Kriterien der Baumartenwahl transparent, standortbezogen und unter Berücksichtigung anerkannter fachlicher Empfehlungen, etwa der GALK-Straßenbaumliste, weiterentwickelt werden (GALK = Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz).
Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:
Der Hamburger Senat, insbesondere die BUKEA, wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die Strategie zum Schutz, zur Pflege und zur Weiterentwicklung des öffentlichen Baumbestandes gemeinsam mit den Bezirksämtern fachlich zu überprüfen und fortzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist bis zum 31. März 2027 zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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