Gleichstellung und Sprache Handlungsempfehlungen entwickeln Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.02.2019
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.02.2019 anliegende Drucksache 20-5619 beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) hat hierzu mit Schreiben vom 12.04.2019 wie folgt Stellung genommen:
Am 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Regelungen des Personenstandsgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In der Folge wurde der Gesetzgeber beauftragt, in § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) die Möglichkeit zu eröffnen, neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ und der Option keinen Eintrag vorzunehmen, eine weitere Möglichkeit zu bieten, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen und so dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot gerecht zu werden. Das entsprechende „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragende Angaben“ ist mittlerweile in Kraft getreten.
Mit der gesetzlichen Anerkennung einer „dritten Option“ sind auch die Überlegungen in Bezug auf eine diskriminierungsfreie Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen adressiert, stärker in den Fokus gerückt.
Auch der Rat für die deutsche Rechtschreibung hat sich mit dieser Thematik befasst und erkennt das Recht von intergeschlechtlichen Menschen auf angemessene sprachliche Bezeichnung an. Da der gesellschaftliche Diskurs jedoch sehr kontrovers verlaufe und die Entwicklungen noch am Anfang stünden, konnte der Rat noch keine abschließenden Empfehlungen geben und beobachtet die derzeitige Sprachentwicklung. Bislang gibt es also keine verbindlichen, amtlichen Empfehlungen oder Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache. Bislang haben auch nur wenige Städte in Deutschland entsprechende Empfehlungen für eine geschlechtersensible Sprache herausgegeben.
In der Drucksache 21/12339 vom 13. März 2018 haben die Abgeordneten der Bürgerschaftsfraktionen der SPD und der GRÜNEN den Senat dazu aufgefordert, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auch auf Landesebene zügig umzusetzen und „die betroffenen Fachbehörden einzubinden, um in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen von dem Urteil betroffene Handlungsfelder zu identifizieren und mögliche erste Schritte auf den Weg zu bringen“ (Drs. 21/12339).
In der Antwort des Senats auf das Bürgerschaftliche Ersuchen (Drs. 21/16573) wird darauf hingewiesen, dass „eine moderne und zeitgemäße Verwaltungssprache, die alle Menschen gleichermaßen adressiert, (…) ein wesentlicher Teil von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit (ist).“
Vor diesem Hintergrund wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der wesentlich betroffenen Fachbehörden eingerichtet, die Empfehlungen zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Sprache erarbeiten wird.
In Bezug auf die Stellenausschreibungen ist durch das Personalamt bereits ab dem 1. Januar 2019 der Zusatz m/w/d (für divers) aufgenommen worden.