Gibt es Potentiale für Baugemeinschaften und Seniorenwohnraum im Wohnungsbauprogramm 2021? Kleine Anfrage von Lars Boettger (Fraktion GRÜNE)
Die folgenden Steckbriefe weisen Flächen der FHH für Baugemeinschaften oder seniorengerechtes Wohnen aus:
B67, B69, B62, B66, C76, B101, C61, B57, C04, C69, B28, B30, B99, B33, C42, B34
(Reihenfolge, wie im Programm aufgeführt)
Um Beantwortung nachfolgender Fragen wird gebeten:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Wohnungsbauprogramm Altona 2021 (Entwurf) listet Wohnungsbaupotenziale und damit grundsätzliche Bebauungsmöglichkeiten auf. Es handelt sich jedoch nicht um ein staatliches Bauprogramm oder hieraus entstehende Verpflichtungen für die jeweiligen Grundstückseigentümer/-innen. Folglich stellen auch die Kategorien „Baugemeinschaft“ oder „barrierearmes/seniorengerechtes Wohnen“ lediglich Möglichkeiten dar. Ob die privaten oder städtischen Grundstückseigentümer/-innen derzeit oder künftig von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, obliegt privaten Entscheidungen bzw. der städtischen Liegenschaftspolitik. Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Altona die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das Wohnungsbauprogramm Altona 2021 (Entwurf) enthält folgende Wohnungsbaupotenziale gemäß dieser kleinen Anfrage, welche sich teilweise in privatem und teilweise städtischem Eigentum (FHH) befinden.
Potenzialflächen-Nr. |
Flächenanteil FHH in m² |
Flurstücksnummer/n |
„frei“ im Sinne von Frage 2 |
B62 (Wientapperweg) |
Ca. 360 m² |
3393 (Gemarkung Osdorf) |
Ja, aber aufgrund der geringen Grundstücksgröße nur bedingt selbständig entwickelbar. |
B66 (Reinheimer Weg) |
Ca. 1.900 m² |
154, 1896, 155 (teilweise und 1924 (teilweise) (Gemarkung Sülldorf) |
Ja, allerdings handelt es sich planungsrechtlich um eine Straßenverkehrsfläche, die auch als solche genutzt wird. |
C76 (Osdorfer Landstr. 380-400), hier: Haus-Nr. 380 |
Ca. 3.500 m² |
4546 (teilweise) (Gemarkung Dockenhuden) |
nein |
C76 (Osdorfer Landstr. 380-400), hier: Haus-Nr. 400 |
Ca. 3.100 m² |
4162 (Gemarkung Dockenhuden) |
nein |
C61 Osdorfer Landstr. 223-225 |
Ca.1.200 m² |
5997, 5998 (Gemarkung Osdorf) |
ja |
C04 (Franzosenkoppel) |
5 x ca. 450 m² (Straßenverkehrs- und Grünflächen sind nicht Teil dieses großflächigen Wohnungsbaupotenzials und werden hier nicht aufgeführt) |
5019, 4787, 4900, 4902/4903, 4801 (Gemarkung Lurup) |
nein |
C69 (Luruper Hauptstr. 221) |
Ca. 330 m² |
279 (Gemarkung Lurup) |
Ja, aber aufgrund der geringen Grundstücksgröße nur bedingt selbständig entwickelbar. |
B28 (Bahrenfelder Chaussee 120-124) |
Ca. 900 m² |
3240 (Gemarkung Bahrenfeld) |
nein |
B30 (Notkestr. 107) |
Ca. 1.800 m² |
387 (teilweise) (Gemarkung Groß-Flottbek) |
nein |
C42 (Kalckreuthweg) |
Ca. 3.300 m² |
720 (Gemarkung Bahrenfeld) |
nein |
Zu 2:
Siehe Antwort zu Frage 1 (Tabelle). Insbesondere die kleineren Potenzialflächen umfassen sowohl stadteigene und private Flächen, weil die jeweiligen Teile einzeln nur bedingt baulich entwickelt werden können.
Zu 3:
„Frei“ im Sinn von Frage 2 ist die bebaute Potenzialfläche C61 (Osdorfer Landstr. 225). Die Aktivierung des Grundstücks liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1 (Tabelle).
Zu 4:
Ja.
Zu 5:
Das Grundstück der Trabrennbahn und angrenzende Flächen werden voraussichtlich in Kürze in die Zuständigkeit des Senats übergehen (Vorbehaltsgebiet). Der Bezirksversammlung Altona lag der Vorgang Mitte 2020 vor. Nach Kenntnis des Bezirksamts ist für die Trabrennbahn Bahrenfeld ein gemischtes Quartier geplant, das gemäß des Konzepts Science-City verschiedene universitäre und schulische Bildungseinrichtungen aufnehmen wird, sowie Wohnungsbau in erheblichem Umfang und großer Bandbreite (auch Baugemeinschaften).
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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