21-1874

Gibt es Potentiale für Baugemeinschaften und Seniorenwohnraum im Wohnungsbauprogramm 2021? Kleine Anfrage von Lars Boettger (Fraktion GRÜNE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.05.2021
27.04.2021
22.04.2021
Sachverhalt

Die folgenden Steckbriefe weisen Flächen der FHH für Baugemeinschaften oder seniorengerechtes Wohnen aus:

 

B67, B69, B62, B66, C76, B101, C61, B57, C04, C69, B28, B30, B99, B33, C42, B34
(Reihenfolge, wie im Programm aufgeführt)
 

Um Beantwortung nachfolgender Fragen wird gebeten:

 

  1. Wenn Flächen der FHH nur teilweise ausgewiesen sind, bitte benennen Sie die Teilflächen/Grundstücke mit Flurstücknummer und m² Angabe, die der FHH gehören, wie bspw. bei B62.

 

  1. Welche dieser Flächen sind tatsächlich noch frei und nicht vergeben oder versprochen, könnten also über die Agentur für Baugemeinschaften ausgeschrieben werden? Die angegebenen Restriktionen sollen nachfolgend behandelt werden, wenn klar ist welche Flächen überhaupt noch frei sind.

 

  1. Welche der freien Flächen können nicht für Baugemeinschaften ausgeschrieben werden, und warum? Was hat die FHH ggf. für diese Flächen wenn noch unbebaut, vorgesehen?

 

  1. Könnten Flächen, die nicht für Baugemeinschaften aber für Seniorengerechtes Wohnen ausgewiesen sind nicht auch an eine Baugemeinschaft vergeben werden, die Senioren aufnimmt? Wenn Nein, welche nicht und warum nicht?

 

  1. B93 liegt im Vorbehaltsgebiet Science City, ist dem Amt hier bekannt, was die FHH mit der Trabrennbahn vor hat? Wenn ja was?

 

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

 

Vorbemerkung:

Das Wohnungsbauprogramm Altona 2021 (Entwurf) listet Wohnungsbaupotenziale und damit grundsätzliche Bebauungsmöglichkeiten auf. Es handelt sich jedoch nicht um ein staatliches Bauprogramm oder hieraus entstehende Verpflichtungen für die jeweiligen Grundstückseigentümer/-innen. Folglich stellen auch die Kategorien „Baugemeinschaft“ oder „barrierearmes/seniorengerechtes Wohnen“ lediglich Möglichkeiten dar. Ob die privaten oder städtischen Grundstückseigentümer/-innen derzeit oder künftig von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, obliegt privaten Entscheidungen bzw. der städtischen Liegenschaftspolitik. Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt Altona die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Das Wohnungsbauprogramm Altona 2021 (Entwurf) enthält folgende Wohnungsbaupotenziale gemäß dieser kleinen Anfrage, welche sich teilweise in privatem und teilweise städtischem Eigentum (FHH) befinden.

 

Potenzialflächen-Nr.

Flächenanteil FHH in m²

Flurstücksnummer/n

„frei“ im Sinne von Frage 2

B62 (Wientapperweg)

Ca. 360 m²

3393 (Gemarkung Osdorf)

Ja, aber aufgrund der geringen Grundstücksgröße nur bedingt selbständig entwickelbar.

B66 (Reinheimer Weg)

Ca. 1.900 m²

154, 1896, 155 (teilweise und 1924 (teilweise) (Gemarkung Sülldorf)

Ja, allerdings handelt es sich planungsrechtlich um eine Straßenverkehrsfläche, die auch als solche genutzt wird.

C76 (Osdorfer Landstr. 380-400), hier: Haus-Nr. 380

Ca. 3.500 m²

4546 (teilweise) (Gemarkung Dockenhuden)

nein

C76 (Osdorfer Landstr. 380-400), hier: Haus-Nr. 400

Ca. 3.100 m²

4162 (Gemarkung Dockenhuden)

nein

C61 Osdorfer Landstr. 223-225

Ca.1.200 m²

5997, 5998 (Gemarkung Osdorf)

ja

C04 (Franzosenkoppel)

5 x ca. 450 m²

(Straßenverkehrs- und Grünflächen sind nicht Teil dieses großflächigen Wohnungsbaupotenzials und werden hier nicht aufgeführt)

5019, 4787, 4900, 4902/4903, 4801 (Gemarkung Lurup)

nein

C69 (Luruper Hauptstr. 221)

Ca. 330 m²

279 (Gemarkung Lurup)

Ja, aber aufgrund der geringen Grundstücksgröße nur bedingt selbständig entwickelbar.

B28 (Bahrenfelder Chaussee 120-124)

Ca. 900 m²

3240 (Gemarkung Bahrenfeld)

nein

B30 (Notkestr. 107)

Ca. 1.800 m²

387 (teilweise) (Gemarkung Groß-Flottbek)

nein

C42 (Kalckreuthweg)

Ca. 3.300 m²

720 (Gemarkung Bahrenfeld)

nein

 

Zu 2:

Siehe Antwort zu Frage 1 (Tabelle). Insbesondere die kleineren Potenzialflächen umfassen sowohl stadteigene und private Flächen, weil die jeweiligen Teile einzeln nur bedingt baulich entwickelt werden können.

 

Zu 3:

„Frei“ im Sinn von Frage 2 ist die bebaute Potenzialfläche C61 (Osdorfer Landstr. 225). Die Aktivierung des Grundstücks liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1 (Tabelle).

 

Zu 4:

Ja.

 

Zu 5:

Das Grundstück der Trabrennbahn und angrenzende Flächen werden voraussichtlich in Kürze in die Zuständigkeit des Senats übergehen (Vorbehaltsgebiet). Der Bezirksversammlung Altona lag der Vorgang Mitte 2020 vor. Nach Kenntnis des Bezirksamts ist für die Trabrennbahn Bahrenfeld ein gemischtes Quartier geplant, das gemäß des Konzepts Science-City verschiedene universitäre und schulische Bildungseinrichtungen aufnehmen wird, sowie Wohnungsbau in erheblichem Umfang und großer Bandbreite (auch Baugemeinschaften).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne