Die zunehmende Sturzgefahr auf den Bezirksstraßen und Wegen in Altona während Schlechtwetterperioden, insbesondere im Herbst und Winter 2023/2024, erfordert dringende Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind aufgrund schlecht geräumter Wege gestürzt, was zu Verletzungen auf dem Weg zur Schule, Arbeit, Arztbesuchen oder zu Sitzungen der Bezirksversammlung führte. Es ist wichtig zu betonen, dass unzureichend geräumte Wege vor allem für betagte Menschen und Menschen mit Behinderungen zu erheblichen Einschränkungen in ihrer Mobilität führt.
Die bestehenden Regelungen sind oft wenig bekannt oder nicht ausreichend beachtet worden. Besonders bedauerlich ist die mangelhafte Streuung im Bereich um den Diebsteich, die Große Bahnstraße, die Waidmannstraße und den Isebekstieg, was zu einer Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Oftmals wurde festgestellt, dass der Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sei es an Haltestellen oder Eingängen von Bahnhöfen, nicht ausreichend geräumt oder gestreut wurde, was erhebliche Sturzgefahr verursachte.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
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Die Bezirksversammlung Altona fordert das Bezirksamt Altona gemäß § 19 Abs. 2 BezVG auf:
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zu erläutern, wie es zu der prekären Situation auf den Bezirksstraßen und Wegen kam und welche Möglichkeiten der Bezirk hat, zukünftig durch Maßnahmen wie Flächensperrungen und den Einsatz von Wegewarten, vergleichbar mit dem Vorgehen bei Außengastronomie, die Sicherheit zu gewährleisten;
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mitzuteilen, welche zusätzlichen Ressourcen, insbesondere aus dem Bauhof, aktiviert werden können, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten;
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Kontrollmechanismen – wie z.B. normverdeutlichende Gespräche und Verwarnungen – durch die Wegewarte des Bezirksamtes Altona für private Wege und Flächen zu etablieren sowie bei wiederholtem bzw. fortgesetztem Verstoß gegen Räum- und Streupflicht Bußgelder zu verhängen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden;
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zukünftig über die gesetzliche Räum- und Streupflicht der Grundeigentümer:innen bzgl. der jeweils ihnen zuzuordnenden öffentlichen Wege sowie die Möglichkeit der Bürger:innen Verstöße zu melden, öffentlichkeitswirksam aufzuklären;
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Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Räum- und Streupflicht bezüglich öffentlicher Wege, die der Verantwortlichkeit des Bezirksamtes zuzuordnen sind, künftig zeitgerecht und lückenlos erfüllt wird.
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Des Weiteren fordert die Bezirksversammlung Altona die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gemäß § 27 Abs. 1 BezVG auf:
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in Kontakt mit der Stadtreinigung Hamburg zu treten und Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation, insbesondere während der kommenden Winterperiode 2024/2025, zu erörtern und
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durch eine optimierte Tourenplanung des Räum- und Streudienstes insbesondere in Bereichen von Arztpraxen, Seniorenheimen, Schulen und Kindergärten eine bessere Sicherheit für Fußgänger:innen zu gewährleisten.
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Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Verkehrsausschuss ist jeweils zu berichten sowie die Ergebnisse der Prüfaufträge vorzulegen.