21-3291

Gespräche zu Sondernutzungen auf dem Blankeneser Marktplatz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3106B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 04.08.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Am Freitag, dem 17.06.2022, fand ein Vorabtermin mit Vertreter:innen der Bezirkspolitik, des Amtes und der Markthändlerschaft statt, zu dem die Blankenese Interessen-Gemeinschaft e.V. (im Folgenden: IG) zum Thema eingeladen hatte.

 

Am darauffolgenden Mittwoch, dem 22.06.2022, wurde auf Einladung der Bezirksamtsleitung dann das gemeinsame Gespräch mit der IG Blankenese, Sprecher:innen der Marktbeschicker:innen und zahlreichen Vertreter:innen des Amtes und der BV-Fraktionen geführt.

 

Das Amt wird auf dieser Grundlage in Arbeitsterminen mit der IG Blankenese und den Marktbeschicker:innen Planungen entwickeln, in welcher Form der Marktbetrieb und Veranstaltungen auf dem Blankeneser Marktplatz terminlich und räumlich, nachhaltig und langfristig, in Einklang gebracht werden können.

 

Über folgende Parameter bestand Konsens zwischen den Beteiligten:

 

-          Der Wochenmarkt ist in seinem Bestand sehr wichtig für den Stadtteil.

-          Veranstaltungen können den Stadtteil zusätzlich beleben.

-          Die IG Blankenese plant maximal vier bis sechs Wochenendveranstaltungen jährlich.

-          Veranstaltungspläne müssen das Amt wenigstens vier bis sechs Wochen vor dem Termin erreichen, um ausreichenden Planungsvorlauf für den Markt zu haben.

-          Ziel ist, zwei grundsätzliche Marktvarianten abzustimmen bzw. darzustellen, d.h. exkl. und inkl. Wochenendveranstaltung.

-          Raum für die notwendige Verschiebung des Marktes wird dabei ausschließlich in Richtung Süden gesehen, d.h. unter Inanspruchnahme der Probst-Paulsen-Straße. Neben dem Amt muss hierbei auch die Polizei als Örtliche Straßenverkehrsbehörde jeweils zustimmen.

-          Eine Mitnutzung des Mühlenberger Weges wurde thematisiert, aber von keiner:m der Beteiligten favorisiert.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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