20-5346

Geruchsbelästigung der Firma ASPA Auskunftsersuchen von Andreas Bernau, Wolfgang Kaeser, Ute Naujokat (alle SPD-Fraktion) Holger Sülberg (Fraktion DIE GRÜNE), Dr. Anke Frieling (CDU-Fraktion) und Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Auskunftsersuchen

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11.02.2019
31.01.2019
Sachverhalt

Bezüglich der Geruchsbelästigung gehen seit dem Jahr 2016 massive Beschwerden bei der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) ein. Bisher habe das Prüfverfahren der BUE keine Ergebnisse gebracht und der erscheint ungeklärt.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir die Behörde für Umwelt und Energie: 

 

  1. Finden, wie im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit der Bezirksversammlung Altona angekündigt, weitere Messungen statt?

 

  1. Sind in dem Gebiet weitere Quellen für eine Geruchsbelästigung untersucht worden?

 

  1. Sind bereits Maßnahmen gegen die Geruchsbelästigung eingeleitet worden?

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Bislang wurden bei der ASPA GmbH folgende Messungen durchgeführt:

 

  1. Wiederkehrende diskontinuierliche Emissionsmessungen am Kamin (2017) – Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Gesamtstaub, organische Stoffe, Benzol, Stickstoffoxide, Schwefeloxide und Kohlenmonoxid
  2. Diskontinuierliche Emissionsmessungen mit Bestimmung der Inhaltsstoffe an drei  Quellen (Verladung Asphalt und Bitumen, Gaspendelanlage) (2017)
  3. Orientierende Geruchsemissionsmessungen mit Immissionsprognose (unter Berücksichtigung aller geruchsrelevanter Quellen) (2017)
  4. Zwei 1-wöchige orientierende kontinuierliche Emissionsmessungen der organischen Stoffe (Gesamt-C) am Kamin (05 und 08/2018)
  5. Geruchsemissionsmessungen mit Immissionsprognose (unter Berücksichtigung aller  geruchsrelevanter Quellen) (2018)
  6. Gutachten über die Umsetzung des Stands der Geruchsminderungstechnik (2018).

 

 

Die Emissionsmessungen wurden von amtlich anerkannten Messinstituten durchgeführt und vom Amt für Hygiene und Umwelt/ Umweltuntersuchungen (HU) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) begleitet. Es wurden keine Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt. Durch den Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (Vorsorgewerte) ist sichergestellt, dass keine Gesundheitsgefährdungen auftreten können. Die zusätzlich durchgeführten Messungen haben bislang keinen Hinweis auf andere Stoffe gegeben, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Messungen 1-3 wurde dem Bezirksamt Altona bereits am 27.03.2018 zugesandt. Der abschließende Bericht über die Geruchsemissionsmessungen in 2018 mit der Immissionsprognose (5) sowie das Gutachten über die Umsetzung des Stands der Geruchsminderungstechnik (6) liegen noch nicht vor. Die BUE wird das Bezirksamt unaufgefordert über die noch ausstehenden, für Anfang 2019 erwarteten Ergebnisse unterrichten.

Im Rahmen des Messprogramms wurde auch die Schornsteinhöhe unter Berücksichtigung der Neufassung der technischen Regel VDI 3781 Blatt 4:2017-07 (Umweltmeteorologie – Ableitbedingungen für Abgase – Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen) überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Schornstein geringfügig um 3 m erhöht werden muss. Diese bauliche Maßnahme soll im Rahmen der Winter-Wartung der Anlage im Februar 2019 durchgeführt werden.
 

Zu 2:

Die ASPA GmbH kam bei einigen Geruchsbeschwerden aufgrund der Windrichtung oder von Betriebsstillstand eindeutig als Verursacher nicht in Betracht. In einem Fall waren Asphaltierungsarbeiten in der unmittelbaren Nähe der Beschwerdeführer ursächlich für die Geruchsbeeinträchtigungen. In zwei anderen Fällen sind die Geruchsbeeinträchtigungen  offensichtlich den in der unmittelbaren Nähe der Beschwerdeführer angesiedelten Unternehmen zuzuordnen. Allen Beschwerden wird grundsätzlich nachgegangen und ermittelt, ob bei den betreffenden Betrieben Betriebsstörungen vorlagen. Es werden jedoch auch beim ordnungsgemäßen Betrieb vieler Anlagen Geruchsstoffe emittiert. In jedem Fall ist die Asphaltmischanlage nicht allein für Belästi­gungen durch Gerüche im Wohngebiet ursächlich.

 

Zu 3:

Nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), 2008[1], sind Geruchsimmissionen in Wohngebieten in 10 % der Jahresstunden als hinnehmbar eingestuft. Da die Vorbelastung des Wohngebiets nicht bekannt war, wurden die anlagenspezifischen Geruchsimmissionshäufigkeiten der ASPA GmbH im Genehmigungsbescheid kontingentiert. Die Geruchsimmissionshäufigkeiten (prozentualer Anteil der Jahresstunden) wurden auf 5 % begrenzt.

Laut den beiden erstellten Geruchsimmissionsprognosen wird der Immissionsgrenzwert im Wohngebiet nicht überschritten. Bislang gibt es auch keine Hinweise, dass der Stand der Technik bei der Anlage nicht eingehalten wird.

 

Anhänge

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