Gegenstände schützen Schließfächer für Obdachlose in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1136B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Hamburg verfügt über ein breites, ausdifferenziertes und überwiegend niedrigschwelliges Wohnungslosenhilfesystem. Die Weiterentwicklung erfolgt kontinuierlich und zielgruppengerecht, um den wandelnden Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Dabei wird besonderer Wert auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Maßnahmen gelegt, die auch den unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen der Zielgruppen Rechnung trägt.
Die Bereitstellung von Schließfächern, damit obdachlose Menschen Ihre Habe verstauen können, erfordert gewisse Rahmenbedingungen. U.a. muss der Schutz vor Vandalismus gewährleistet sein und ebenso muss ausgeschlossen werden, dass die Schließfächer für die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln oder als Drogen- oder Waffendepot zweckentfremdet werden.
Schließfächer sind i.d.R. als ein Angebot im Rahmen der Grundversorgung in Tagesaufenthaltsstätten für obdachlose Personen verortet und werden von der Zielgruppe dort gut angenommen. Aus fachlicher Sicht der für Soziales zuständigen Behörde ist eine umfassendere Herangehensweise unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen und Unterstützung bei der Überwindung der Notlage erforderlich. Das Angebot an Schließfächern als eigenständiges Angebot ohne weitergehende Hilfen wird nicht als zielführend eingeschätzt, um obdachlose Personen bei derVerbesserung der Lebenslage zu unterstützen.
Aktuell befindet sich im Bezirk Altona in der Stresemannstraße 138 eine neue Tagesaufenthaltsstätte für obdachlose Menschen im Bau. Die Fertigstellung ist für Anfang des Jahres 2026 geplant. U.a. werden dort auch Schließfächer bereitgestellt werden. Zu der Anzahl und Ausgestaltung sind die Planungen ebenso wie die Konzeption der weiteren Angebote noch nicht abgeschlossen.
Straßensozialarbeit zielt darauf ab, Menschen in ihrem Lebensumfeld auf der Straße zu erreichen und zu beraten, insbesondere diejenigen, die von traditionellen Hilfsangeboten nicht oder wenig erreicht werden, um durch Beratung, Unterstützung und Begleitung in weiterführende Hilfen ihre Lebenssituation zu verbessern. Die organisatorische oderbetreuende Begleitung eines Schließfachprojekts entspricht nicht dem originären Auftrag der Straßensozialarbeit und würde personelle Ressourcen binden, die für die aufsuchende Arbeit mit den Betroffenen auf der Straße dringend benötigt werden.
Die Beantwortung des Petitums b) liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1136B
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.