21-3084

Geflüchteten Kindern durch "Kids in die Clubs" Sportausübung in den Vereinen ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.03.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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16.05.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.03.2022 anliegende Drucksache 21-2959B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 27.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Das von der Hamburger Sportjugend (HSJ) ins Leben gerufene Projekt „Kids in die Clubs“ finanziert Kindern aus einkommensschwachen Familien die Mitgliedschaft in Hamburger Sportvereinen und damit die Teilhabe und Teilnahme an Sportangeboten. Das Projekt wird sowohl aus Bundesmitteln (Bildungs- und Teilhabemittel, BuT-Mittel) als auch aus Mitteln des Sportfördervertrags (SFV) finanziert.

 

Einkommensschwache Familien mit Anspruch auf Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln. Diese Förderung in Höhe von 15 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat wird seit Anfang 2022 über das BA Eimsbüttel und nicht mehr über die HSJ abgerechnet. Kinder, deren Eltern bei der „erweiterten Einkommensprüfung“ eine Einkommensgrenze unterschreiten, die bei Pflegeeltern oder in öffentlicher Erziehung leben, werden mit Mitteln aus dem Sportfördervertrag unterstützt. Die Prüfung und Weiterleitung dieser Mittel an die Vereine erfolgt weiterhin über die HSJ.

 

Laut HSJ erhalten Vereine für spezielle Integrationsmaßnahmen (z.B. den Aufbau neuer Sportgruppen für Geflüchtete und Schutzsuchende) Unterstützung durch das Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Allerdings ist mit diesen Mitteln lediglich die Finanzierung des Personals der neu eingerichteten Sportgruppen/-angebote möglich, nicht jedoch die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen. In der Regel ermöglichen die Hamburger Vereine betroffenen Menschen jedoch die Teilnahme am Sportbetrieb –auch ohne eine Entschädigung für etwaige Mehraufwände zu erhalten. Schutzsuchende und Geflüchtete die sich an Aufnahmezentren wenden und dort registrieren lassen erhalten vor Ort die nötigen Papiere (u.a. auch die Unterlagen zur Beantragung von BuT-Mitteln) und sind sofort leistungsberechtigt. Diese Papiere werden jedoch nur für zwei bis vier Monate befristet ausgestellt, so dass die Betroffenen nach kurzer Zeit wieder vorstellig werden müssen um dann erneut befristete Papiere zu erhalten.

 

Hinsichtlich der gewünschten Rückkehr zum alten Verfahren, welches bis Ende 2021 Anwendung fand, wird auf die für Mitte 2022 geplante Evaluierung der Sozialbehörde zum neuen Verfahren hingewiesen, aus der sich ggf. Rückschlüsse und Anpassungen im Verfahren ergeben werden.

 

Eine Unterstützung der Vereine bei der Integration und Aufnahme geflüchteter und schutzsuchender Personen wird von der BIS befürwortet. Dem Landessportamt stehen jedoch keine weiteren Mittel zur Verfügung die über die Mittel des SFV für das Programm KidC hinausgehen.

Für die Rückkehr zum alten Verfahren wird das Evaluierungsergebnis der Sozialbehörde erwartet.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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