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Gefahrenstelle Bahnübergang Sieversstücken beseitigen! – Sichere Erschließung Suurheid realisieren! – Bürgervertrag Rissen umsetzen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.05.2022 Bezirksversammlung Ö 8.9

Sachverhalt

Im Oktober 2021 hat sich erneut ein schwerer Personenunfall am beschrankten Bahnübergang Sieverstücken ereignet. In Anbetracht dessen und der in Vorbereitung befindlichen weiteren Bebauung im Erschließungsgebiet des Bebauungsplans Rissen 45 / Sülldorf 22 – „Suurheid“ ist es an der Zeit, die schon länger in der Diskussion befindliche Planung einer Brücke über die S-Bahn zur sicheren Erschließung zu einer Entscheidung zu führen.

 

Die Option zur Erschließung des neuen Wohngebiets und des Krankenhauses mit dem Bau einer Brücke über die S-Bahn ist bereits im o. g. Bebauungsplan enthalten. Sie könnte als Ersatzmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Aufhebung des Bahnübergangs Sieversstücken gebaut werden und in Verlängerung des Sülldorfer Brookswegs an die Sülldorfer Landstraße (B 431) anschließen. Zudem ist eine solche Brücke bereits im so genannten Bürgervertrag aus 2016 zwischen der Bürgerinitiative „Vorrang für Integration und Nachhaltigkeit in Rissen (VIN-Rissen) e.V.“ und dem Senat verankert.

 

Mit einer Brücke wird die Störanfälligkeit des S-Bahnbetriebs verringert und der Fuß-, Rad- und Autoverkehr kann die Bahnstrecke ohne Wartezeiten und wesentlich sicherer überqueren. Die positiven Effekte auf die Sicherheit und Verfügbarkeit der Querung werden sich insbesondere für Schulkinder, aber auch für Rettungsfahrzeuge bei der Anfahrt zum Westklinikum Rissen einstellen.

 

Wie bei anderen Aufhebungen von Bahnübergängen müssten der Bund und die Deutsche Bahn die Kosten für eine Aufhebung eines beschrankten Bahnübergangs nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht zu großen Teilen übernehmen und nach einer jüngsten Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes würde lediglich ein Sechstel bei der Stadt Hamburg verbleiben.

 

Gleichzeitig sind sich die antragstellenden Fraktionen bewusst, dass mit einer solchen Planung die bestehende Wegeverbindung im Verlauf der Straße Sieversstücken unterbrochen wird und Verkehre verlagert werden. Dies ist notwendig, um die finanzielle Förderung des Bundes zu erhalten. Außerdem entsteht eine Betroffenheit des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes, die als hinnehmbar angesehen wird. Daher sind die Planungen auch in den Anschlussbereichen möglichst optimiert für den Fuß- und Radverkehr (insbesondere den Schulverkehr) sowie unter Beachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit fortzuführen und der erforderliche Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet möglichst gering zu halten.

 

Angesichts der weiteren Bebauung ist eine spürbare Verkehrszunahme durch Bevölkerungswachstum und bereits durch Baustellenverkehre zu erwarten. Die neue Brücke zur Erschließung des Gebietes an zentraler Stelle ist geeignet und gerechtfertigt, um einerseits die ungünstigen Zustände am Bahnübergang zu beseitigen und sich andererseits auf die Realisierung des Erschließungsgebiets und mögliche S-Bahnverbesserungen vorausschauend einzustellen sowie den Bürgervertrag nunmehr zu erfüllen. Dabei sind auch in den anschließenden Wegebeziehungen Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu setzen.

 

Es ist absehbar, dass sich durch den Entfall des Bahnübergangs und die Errichtung der Brücke im Einzelfall Schulwege ändern, die auch als Aufnahmekriterien für bestimmte Einrichtungen herangezogen werden. Das betrifft insbesondere die Wegebeziehung zwischen der Waldsiedlung und der Grundschule Lehmkuhlenweg. Hier ist sicherzustellen, dass der Entfall des Bahnübergangs und verlängerte Schulwege im Einzelfall nicht zu einer deutlichen Verschlechterung der Annahmemöglichkeiten an den Grundschulen im Umfeld führen dürfen.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die Planungen zum Bau der Brücke Suurheid voranzubringen, eine Kostenschätzung zu erstellen und die erforderlichen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn und dem Bund herbeizuführen.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG und das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, die Planungen der Brücke und der anschließenden Straßenzüge an den Belangen der Mobilitätswende und der Barrierefreiheit zu orientieren und die Schulwegbeziehungen besonders zu berücksichtigen. Zudem ist die Brücke für einen möglichen späteren zweigleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke zu dimensionieren.

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG gebeten, auf Grundlage der Planungen und Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten in Senat und Bürgerschaft die finanziellen Voraussetzungen zur Realisierung der Brücke zu schaffen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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