22-2237

Gefährliche Verkehrssituation in Hamburg-Bahrenfeld Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2044.1B beschlossen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Versetzung der Beschilderung der Tempo-30-Zone in der Straße Bahrenfelder Kirchenweg wurde unter verkehrspolitisch-konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geprüft.

Die BVM stimmt der Versetzung der Verkehrszeichen der Tempo-30-Zone in der Straße Bahrenfelder Kirchenweg an den Knotenpunkt Von-Sauer-Straße/Bahrenfelder Kirchenweg zu.

Die Änderung der Anordnung liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS). Die Umsetzung liegt in der fachlichen und finanziellen Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg Altona.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 25 mit Schreiben vom 28.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Mendelssohnstraße verbindet die Friedensallee im Westen mit der Bahrenfelder Chaussee im Osten.

Die Straße Bahrenfelder Kirchenweg verbindet die Von-Sauer-Straße im Norden mit der Friedensallee im Süden. Beide Straßen liegen in einer Tempo 30-Zone.

Eine Geschwindigkeitsmessung mittels verdecktem Verkehrsstatistikgerät (VSG) in der Zeit vom 23.03.2026-08.04.2026 ergab eine V85 von 30 und 31 km/h. Der V-85-Wert gibt an, welche Geschwindigkeit von 85 % der Kraftfahrzeugführenden nicht überschritten wird und gilt als maßgebende Kerngröße für das Geschwindigkeitsniveau einer Straße. Das Niveau liegt in der Straße Bahrenfelder Kirchenweg bei erlaubten 30 km/h somit auf einem niedrigen Niveau.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2023-31.12.2025) und für das laufende Jahr 2026 für den Kreuzungsbereich Mendelssohnstraße / Bahrenfelder Kirchenweg ergab eine unauffällige Unfalllage. Es handelt sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle. Eine Unfallauswertung für den gesamten Verlauf des Bahrenfelder Kirchenwegs ergab ebenfalls eine unauffällige Unfalllage. Lediglich im Einmündungsbereich Bahrenfelder Kirchenweg / Hegardstraße liegt eine Unfallhäufungsstelle vor, ausgelöst im Jahr 2024 durch fünf Verkehrsunfälle (VU) in einem Jahr gleichen Typs. Diese VU ereigneten sich im ruhenden Verkehr, also im Zusammenhang mit dem Ein-und Ausparken und ohne Zusammenhänge mit der Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt.

  1. Bewertung

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Gemäß der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kommen für die Anordnung von „30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß an

- Geschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungsquote von mindestens 15%

gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h) oder

-Geschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen Unfallhäufungsstellen) oder

- Fahrbahnquerungen durch Fußngerinnen und Fußnger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten aufweisen.

Vor der Anordnung von Piktogrammen ist zunächst zu prüfen, ob sämtliche baulichen, sowie straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Einengung der Fahrgasse ausgeschöpft worden sind. Ggf. ist der ruhende Verkehr gesondert zu regeln

Die Auswertung der VSG_Messung hat ergeben, dass lediglich 1% der Verkehrsteilnehmenden eine Geschwindigkeit von 40 km/h überschritten.

Die Unfallauswertung und eine Verkehrsbeobachtung ergaben keine besonderen Umstände, die eine zwingende Anordnung von Piktogrammen erforderlich machen würden. VU mit Unfallbeteiligung von zu Fuß Gehenden wurden im Bahrenfelder Kirchenweg nicht registriert.

Eine Anordnung des Verkehrszeichens (VZ) 242 (Haifischzähne) zur Hervorhebung einer Wartepflicht für den Fahrverkehr in Folge einer bestehenden rechts-vor-links-Regelung kommt insbesondere an schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen in Betracht, die besondere Sorgfalt erfordern.

Die Einmündungen und Kreuzungen entlang des Bahrenfelder Kirchenwegs sind übersichtlich. Eine Erforderlichkeit zur Anordnung des VZ 242 kann nicht begründet werden.

Die Verkehrsbeobachtung hat jedoch gezeigt, dass in den Einmündungsbereichen Bahrenfelder Kirchenweg / Nikischstraße sowie Bahrenfelder Kirchenweg / Griegstraße Optimierungsbedarf besteht. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 25 sieht hier die Möglichkeit, durch die Anordnung von Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote die Übersichtlichkeit in den Einmündungsbereichen zu verbessern. Diese Maßnahme muss jedoch zunächst im Rahmen des Prüfprozesses zum Parkplatzmoratorium geprüft werden.

Zudem wird das PK 25 im Rahmen personeller Ressourcen und Prioritätensetzungen die Einmündungsbereiche verstärkt überwachen und Parkverstöße konsequent ahnden.

Das VZ 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) wird auf Größe 3 (840mmx840mm) geändert, sodass eine bessere Sichtbarkeit des VZ gewährleistet werden kann. Eine Wiederholung des VZ 274.1 ist in einer Zone nicht vorgesehen und steht dem Grundsatz der sparsamen Beschilderung entgegen.

  1. Fazit

Die Erforderlichkeit zum Aufbringen von Tempo 30-Piktogramme und VZ 342 kann nicht begründet werden.

Das VZ 274.1 wird durch ein VZ der Größe 3 ausgetauscht werden.

Das PK 25 spricht sich für die Anordnung von Grenzmarkierung aus, vor der Durchführung muss jedoch der Prozess des Parkplatzmoratoriums durchlaufen werden.

Das PK 25 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Bahrenfeld Bahrenfelder Kirchenweg Mendelssohnstraße Friedensallee Von-Sauer-Straße Nikischstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.