Der Sozialausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Folgendes zu beschließen, Ziffern 1 und 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE sowie bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Volt, Ziffer 3 einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion:
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Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Kontakt aufzunehmen, um geeignete Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona zu identifizieren, die für eine soziale Hilfseinrichtung für obdachlose Menschen genutzt werden können.
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Des Weiteren wird das Bezirksamt Altona gebeten, in der Abteilung Straßensozialarbeit Ottensen des Fachamts Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Altona zwei zusätzliche Stellen zu besetzen und im Rahmen ihres jeweiligen Einheitsplans die Bewirtschaftung dieser Stellen sicherzustellen, um die soziale Betreuung von obdachlosen Menschen in diesem Bereich bedarfsgerecht auszubauen. Da die Organisation und Bereitstellung dieser Stellen in die Zuständigkeit des Bezirksamts fällt, wird erwartet, dass die erforderlichen Schritte zeitnah eingeleitet werden.
- Gemäß § 27 BezVG wird die Sozialbehörde aufgefordert, die Finanzierung einer Tagesaufenthaltsstätte in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona zuzusagen, ein notwendiges Konzept hierfür zu entwickeln, einen notwendigen Standort zu identifizieren und die Tagesaufenthaltsstätte zeitnah zu realisieren. Zusätzlich wird die Behörde aufgefordert, die notwendigen Personalstellen zu finanzieren.