Fußgänger:innenzone Ottenser Hauptstraße: Erneuerung des Bodenbelags Alternativantrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und FDP zur Drucksache 21-4297.1
Die Antworten des Amtes (Drs. 21-4101) auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30. März 2023 (Drs. 21-3937B) sowie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21-4229) zum baulichen Zustand der Fußgänger:innenzone Ottenser Hauptstraße sind teilweise unvollständig und nicht hinreichend konkret. Bestehende Handlungsbedarfe werden in den Antworten des Amtes bagatellisiert oder aber vollständig verkannt. Seit Monaten bestehende Schäden, Stolperkanten bis hin zu Lücken in der Pflasterung sind immer noch nicht beseitigt. Der wegerechtlichen Verkehrssicherungspflicht wird nicht im gebotenen Umfang nachgekommen. Die Fußgänger:innenzone Ottenser Hauptstraße ist ein zentraler Begegnungsort mit attraktiver Aufenthaltsqualität für Altona und für die benachbarten Bezirke. Sie ist Standort für ein Einkaufszentrum, zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte sowie für mehrere Cafés und Restaurants mit Außengastronomie. Neben der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten, um Unfälle zu vermeiden, ist es aus Gründen der gewerblichen Standortpflege geboten, die gravierendsten optischen Mängel – z.B. zerborstene Gehwegplatten – zügig zu beseitigen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
a) Beseitigung der auch außerhalb von Baumwurzelbereichen in der Klinkerpflasterung und bei den Waschbetonplatten zahlreich vorhandenen Stolperkanten,
b) ggf. punktuelle Einbringung von wassergebundenem Belag an weiteren Stellen, wo Baumwurzeln im Bereich von Baumscheiben die Klinkerpflasterung aufgebrochen haben
c) und Austausch zerborstener Waschbetonplatten, schadhafter Klinkersteine sowie Ersatz zum Teil fehlender Klinkersteine.
Die vorbenannten Sofortmaßnahmen sind bis Ende Oktober 2023 durch den Bauhof des Amtes oder ggf. externe Firmen auszuführen. Das Bezirksamt wird gebeten, dem Verkehrsausschuss in der Sitzung am 6. November 2023 über die Umsetzung zu berichten.
a) Veranlassung einer Kostenschätzung für die komplette Erneuerung der Fußgängerzone durch die Tiefbauabteilung oder ein externes Planungsbüro,
b) Beantragung zusätzlicher finanzieller Mittel auf Grundlage der ermittelten Kosten im „EMS-Lenkungskreis“ (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie Amt)
c) und Ausarbeitung einer Ausführungsplanung sowie daraus folgend die Ausschreibung und Realisierung der erforderlichen Bauaufträge.
Das Bezirksamt wird gebeten, dem Verkehrsausschuss spätestens bis Ende Januar 2024 einen Zwischenbericht über den Realisierungsstand zu erstatten.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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