Für eine bessere Verbindung zwischen Volkspark und Hauptfriedhof: Kreuzungsmöglichkeit an der Stadionstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2233.2B beschlossen.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 06.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs oder einer FLZA durch die Straßenverkehrsbehörden in der Stadionstraße Höhe Eingang zum Hauptfriedhof liegen nicht vor, da dort weder eine Gefahrenlage vorliegt noch die erforderliche Mindestzahl von querenden Fußgängern bei entsprechender Fahrzeugstärke erreicht wird.
Falls es jedoch entsprechende Planungen für solch einen Fußgängerüberweg oder einer FLZA beim Straßenbaulastträger gibt, ist die STVB gerne bereit, diesen Planungsprozess konstruktiv zu begleiten und die dafür notwendigen Anordnungen zu fertigen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.