22-2384

Für eine bessere Verbindung zwischen Volkspark und Hauptfriedhof: Kreuzungsmöglichkeit an der Stadionstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2233.2B beschlossen.

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 06.07.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußngerüberwegs oder einer FLZA durch die Straßenverkehrsbehörden in der Stadionstraße Höhe Eingang zum Hauptfriedhof liegen nicht vor, da dort weder eine Gefahrenlage vorliegt noch die erforderliche Mindestzahl von querenden Fußngern bei entsprechender Fahrzeugstärke erreicht wird.

Falls es jedoch entsprechende Planungen für solch einen Fußngeberweg oder einer FLZA beim Straßenbaulastträger gibt, ist die STVB gerne bereit, diesen Planungsprozess konstruktiv zu begleiten und die dafür notwendigen Anordnungen zu fertigen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Stadionstraße

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