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Für Demokratie und Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung Altonas! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Das Vertrauen in die politische Entscheidungsfindung auf bezirklicher Ebene wird dadurch gestärkt, dass alle wesentlichen Besprechungen zu Bauangelegenheiten, an denen Vertreter:innen der bezirklichen Bau- und Planungsverwaltung beteiligt sind, mit Beteiligung von Vertreter:innen aller Fraktionen der Bezirksversammlung stattfinden. Es ist zu gewährleisten, dass die Besprechung stadt- und bauplanerischer e mit Grundeigentümer:innen, Vorhabenträger:innen und Investor:innen im Rahmen öffentlicher Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse stattfinden. Die systematische Verlagerung politischer Mehrheitsbildung aus den dafür vorgesehenen und legitimierten Gremien in den Bereich informeller, der Öffentlichkeit entzogenen Vorabsprachen, beschädigt das politische Vertrauen der Bürger:innen in eine demokratische und transparente Entscheidungsfindung.

 

Zudem ist der Bezirksversammlung, die sich aus demokratisch von den wahlberechtigten Altonaer:innen gewählten Mandatsträger:innen zusammensetzt, als gesetzlicher Auftrag übertragen worden, die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes zu kontrollieren, § 19 Abs. 2 S. 1 BezVG. Diesen gesetzlich festgelegten demokratischen Kontrollauftrag nnen die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse nicht vollständig wahrnehmen, wenn Teile der Entscheidungsfindung in Bauangelegenheiten außerhalb der dafür gewählten und legitimierten Gremien bereits informell vorbesprochen und damit faktisch vorabentschieden werden. Damit wird es den Ausschüssen erschwert, ihre nach § 16 Abs. 1 S. 1 BezVG gesetzlich übertragene Aufgabe, Beschlüsse der Bezirksversammlung durch einen korrekten demokratischen Diskussionsprozess vorzubereiten.

 

Es darf bei den Bürger:innen nicht der Eindruck entstehen, dass städteplanerische Entscheidungen im Bezirk Altona im Beisein des Amtes durch Vorgespräche mit Investor:innen und ausgewählten Fraktionsvertreter:innen faktisch bereits vor einer Befassung in den Fachausschüssen getroffen wurden. Bei den Menschen in Altona darf nicht das Gefühl entstehen, dass eine inhaltliche Befassung mit Bauvorhaben im Ausschuss nur noch eine Formalität darstellt. Es müssen daher schnellstens Regeln geschaffen werden, die zukünftig Demokratie und Transparenz in allen Bauangelegenheiten gewährleisten. So kann in Zeiten einer zunehmend gefährdeten Demokratie das Vertrauen der Bürger:innen zurückgewonnen werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 Absatz 1 BezVG aufgefordert, in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden, deren Zuständigkeit berührt ist, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes mit dem Ziel, die ausnahmslos nichtöffentlich stattfindende Beratung über Bauangelegenheiten im zuständigen Ausschuss durch ersatzlose Streichung des § 16 Absatz 1 Satz 2 BezVG abzuschaffen, in den Senat einzubringen und einen Senatsbeschluss darüber herbeizuführen, dass diese Gesetzesinitiative zur Beschlussfassung in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wird.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG aufgefordert, dass bei baufachlichen Besprechungsterminen zwischen Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes und Grundeigentümern, Vorhabenträgern sowie Investoren zu Bauangelegenheiten den Vertreter:innen aller Fraktionen eine Teilnahme ermöglicht wird. Davon ist nur dann abzuweichen, wenn der betreffende Grundeigentümer, Vorhabenträger oder Investor einen Besprechungstermin ohne jegliche Vertreter:innen der Fraktionen wünscht. Das Bezirksamt wirkt darauf hin, dass informelle Vorabsprachen unter Beteiligung von Amtsvertretern, ausgewählten Fraktionsmitgliedern und privaten Interessenvertretern zu Bauangelegenheiten außerhalb der zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung unterbunden werden.

 

  1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Verhandlungen zu einer Neufassung der § 19 Absatz 1 BezVG Vereinbarung mit der Bezirksamtsleitung aufzunehmen, mit der Zielsetzung die Informationspflichten des Bezirksamtes an den Bau- und Planungsausschuss zu Bauangelegenheiten wie folgt zu erweitern:

Das Bezirksamt informiert den Bauausschuss und den Planungsausschuss zu jeder Sitzung mit einer schriftlichen Mitteilungsdrucksache über stattgefundene Besprechungstermine mit Grundeigentümern, Vorhabenträgern und Investoren. Die Informationspflicht bezieht sich auf Termin, Benennung der betreffenden Bauangelegenheit und Teilnehmer:innen der jeweiligen Besprechung.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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