21-0016

Freitag 13. September 2019: Fridays for Future versus Cruise Days 2019. Anlass für kognitive Dissonanz? Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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20.06.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2019 anliegende Drucksache 20-5752.2E beschlossen.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat hierzu auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) mit Schreiben vom 12.06.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Der Senat verfolgt das Ziel, die Belastung durch Luftschadstoffe im Hafenbereich zu reduzieren und damit die städtische Hintergrundbelastung zu senken. Gleichzeitig sollen der Ausstoß der CO2-Emissionen gesenkt und Lärmemissionen reduziert werden. Neben der Landstromversorgung am Cruise Center Altona und der Versorgung mittels Flüssigerdgas (LNG) am Cruise Center Steinwerder ist für Kreuzfahrtschiffe gemäß Bürgerschaftsdrucksache 21/10347 auch am neuen Kreuzfahrtterminal in der HafenCity eine Landstromanlage vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen Planungs- und Bauzeiten ist eine Fertigstellung der Anlage frühestens im Jahr 2022 möglich. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat wird die Bürgerschaft voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 damit befassen.

 

Zu 2.:

Der Environmental Ship Index (ESI) wird seit dem Jahr 2012 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPA für privatrechtliche Vereinbarungen über die Allgemeine Nutzung des Hamburger Hafens („AGB") angewendet. Der ESI-Rabatt wird beim Hafengeld gewährt für besonders emissionsarme Seeschiffe nach dem ESI. Dafür ist eine Registrierung des jeweiligen Schiffes in einer dafür eingerichteten Datenbank der International Association of Ports and Harbours (IAPH) erforderlich. Interessierte Hafennutzer können ihr jeweiliges Schiff in einer Datenbank des weltweiten Dachverbandes der Hafenverwaltungen IAPH im Arbeitsbereich der world ports climate initiative (wpci) über eine Internetseite registrieren lassen. Der Hafennutzer als potentieller Anreizempfänger ermächtigt die HPA mit der Einstellung seiner Angaben in die oben beschriebene Datenbank der IAPH, auf die von ihm dort freigegebenen Werte zugreifen zu können.

 

Zu 3.:

Der Hamburger Hafen behauptet sich auch unter Anwendung des ESI-Rabatts weiterhin im Wettbewerb.

Hamburg wirkt auf eine stetige Weiterentwicklung der bestehenden internationalen Standards und Regelwerke hin, um die Luftreinhaltung in der Schifffahrt voranzutreiben. Gemeinsames Ziel mit der Bundesregierung ist es, zumindest in den europäischen Häfen einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Zu 4.:

Siehe Antwort zu 1.

 

 

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