freiRaum Ottensen Das autoarme Quartier: Vorzugsvariante des Verkehrskonzepts Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 25.05.2022 Bezirksversammlung Ö 8.4
Auf Basis der Beschlüsse der Bezirksversammlung Drucksache 21-0689 „Autoarmes Ottensen: Verkehrswende gemeinsam gestalten“ vom 20.02.2020 sowie der Drucksache 21-2982 „Autoarmes Ottensen – weitere Schritte zur Umsetzung“ vom 14.04.2022 wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet. Aufbauend auf die im Februar 2022 vorgestellten vier Konzeptvarianten, der begleitenden Bürger:innenbeteiligung, die Rückmeldung des Beirats und der politischen Debatte, wurde die Vorzugsvariante des Verkehrskonzepts erarbeitet und am 02.05.2022 im Verkehrsausschusses öffentlich vorgestellt. Es gilt die aktuelle Fassung des Verkehrskonzepts vom 05.05.2022.
Die Vorzugsvariante enthält folgende Kernpunkte:
- Die dargestellten Straßenabschnitte (siehe Kartendarstellungen im Anhang) der Bahrenfelder Straße, Ottenser Hauptstraße sowie die Große Rainstraße und Große Brunnenstraße werden für vom allgemeinen Kfz-Verkehr ausgenommen.
- Anlieger:innen mit privatem Stellplatz, Anwohner:innen mit Schwerbehindertenausweis sowie Taxen und MOIA können eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung erhalten. Alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen dürfen nur noch zeitlich beschränkt von 23 bis 11 Uhr einfahren oder im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- In den ausgewiesenen Bereichen ohne allgemeinen Kfz-Verkehr wird es keine öffentlichen Pkw-Stellplätze mehr geben.
- Die nutzbaren Gehwegbreiten werden – wo möglich – baulich erweitert und durch geeignete Maßnahmen von sonstigen Nutzungen frei gehalten, um eine möglichst barrierefreie Gestaltung zu erreichen.
- Es werden sukzessive mehr Radabstellmöglichkeiten im gesamten Projektgebiet geschaffen.
- Es werden Ladezonen als „Pick-up-Points“ am Rand der Bereiche ohne allgemeinen Kfz-Verkehr eingerichtet, die auch von Handwerksbetrieben und Pflegediensten genutzt werden können. Ergänzend sind auch Ladezonen für die berechtigt einfahrenden Fahrzeuge in den Bereichen ohne allgemeinen Kfz-Verkehr vorzusehen.
- Die Ottenser Hauptstraße soll als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich zusammen mit dem Straßenabschnitt der südlichen Bahrenfelder Straße zwischen Ottenser Hauptstraße und Spritzenplatz umgesetzt werden.
- Die Bahrenfelder Straße wird als zentrale Quartiersachse für den Radverkehr im nördlichen Abschnitt zur Fahrradstraße ausgebaut und in die Große Rainstraße weitergeführt.
- Deutliche Verbesserung der Oberflächenqualität in der Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße für eine bessere Begeh- und Befahrbarkeit.
Die Vorzugsvariante des Verkehrskonzepts bildet die Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte des Projektes, die nach dem Beschluss initiiert werden sollen:
sowie die Planung und möglichst frühzeitige Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im gesamten Projektgebiet
Im Rahmen dieser nächsten Arbeitsschritte wird das Bezirksamt Altona folgende Punkte zusätzlich zu den in der Vorzugsvariante noch nicht detailliert dargestellten Themen, prüfen:
- Ausgestaltung und Verkehrsführung am „Ottenser Kreuz“ (Kreuzung der Bahrenfelder Straße und Ottenser Hauptstraße) insbesondere hinsichtlich der Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr
- Das Verfahren für die Ausnahmegenehmigungen
- Verringerung der Belastung durch den Busverkehr im Gebiet, mit gleichbleibender Erreichbarkeit des Projektgebiets
- Umsetzbarkeit des südlichen Teils der Bahrenfelder Straße als Fahrradstraße als zentrale Quartiersachse
- Nutzbarkeit vorhandener Parkhäuser und Umsetzbarkeit von (Mikro-)Quartiersgaragen
- Möglichkeiten der klaren Kennzeichnung der Nebenflächen für unterschiedliche Nutzungsarten
- Umsetzbarkeit von Sitzgruppen und Grüninseln in den Abschnitten der zu planenden Bauvorhaben
Der Beschluss gilt als inhaltliche Grundlage für alle weiteren Verfahrensschritte – Ausdifferenzierung der Objektplanungen und Einwerbung von Haushaltsmittel zur Umsetzung von freiRaum Ottensen – das autoarme Quartier. Mit dieser inhaltlichen Grundlage werden die Weiterführung des Projektes und Beschlussvorlagen u.a. zu einzelnen Baumaßnahmen in Ausschüssen erst ermöglicht.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Vorzugsvariante und dem beschriebenen weiteren Verfahren gebeten.
Anlage 1: Präsentation zur Vorzugsvariante des Verkehrskonzepts (Datum: 05.05.2022)
Anlage 2: Zusammenfassung der Vorzugsvariante des Verkehrskonzepts (Datum: 05.05.2022).
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