21-0577

Flaßbargmoor nun endlich als Naturdenkmal ausweisen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.02.2020
03.02.2020
30.01.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 anliegende Drucksache 21-0466 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu mit Schreiben vom 10.01.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUE bekräftigt  den besonderen Wert des Flaßbargmoores als besonders geschütztes und schützenswertes Biotop und als besonderes Relikt der Osdorfer Moore. Langfristig ist die Unterschutzstellung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal vorgesehen, wie auch im  Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode vereinbart.

 

Im Rahmen der langfristigen Weiterentwicklung des Schnellbahn-Netzes wurde die Bürgerschaft mit der Drucksache 21/18875 vom Senat über den Sachstand der Schnellbahnanbindung des Hamburger Westens und über die Ergebnisse des System- und Variantenvergleichs zur Anbindung von Lurup und Osdorfer Born informiert. Im Petitum beantragt der Senat, dass die Bürgerschaft die Zustimmung erteilt, auf Grundlage der Machbarkeitsuntersuchung und des darauf basierenden Variantenvergleichs zur Schnellbahnanbindung die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Planung der S32 zum Osdorfer Born aufnehmen und die Planung der U5 bis zu den Arenen fortsetzen zu können. Der Verkehrsausschuss hat sich im Ergebnis in seiner Sitzung vom Dezember 2019 den Inhalten der o.g. Drucksache angeschlossen und der Bürgerschaft empfohlen, dem Antrag aus o.g. Drucksache zuzustimmen. Die Bürgerschaft hat diesbezüglich noch nicht getagt.

 

Im Rahmen des vorliegenden System- und Variantenvergleichs scheint eine zukünftige S32 bis Osdorfer Born das Flaßbargmoor nicht zu tangieren. Bei den weiteren Planungsprozessen und der eigentlichen Trassenplanung kann eine Betroffenheit des Flaßbargmoores zum jetzigen Zeitpunkt gleichwohl nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Belange des Naturschutzes, insbesondere des Landschaftsschutzgebietes Osdorf, des Flaßbargmoores und auch des geplanten Wasserschutzgebietes Stellingen-Süd werden in der weiteren Planung geprüft und fließen in die weitergehenden Trassenplanungen ein. Die BUE begleitet die erforderlichen Planungsprozesse.

 

Eine Ausweisung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal wird vor diesem Hintergrund zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll und nicht aussichtsreich erachtet. Die weiteren Planungsprozesse zur endgültigen Trassenführung sind abzuwarten.

 

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