Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Altona (JHA) muss zum wiederholten Male die Fachbehörde, den Hamburger Senat sowie die den Senat tragenden Fraktionen dringend auf die unzureichende Ausstattung der Offenen Kinder und Jugendarbeit, der Familienförderung und der Straßensozialarbeit im Bezirk Altona und in ganz Hamburg aufmerksam machen.
Noch immer sind die pauschalen, fachlich völlig deplatzierten und willkürlichen Kürzungen aus dem Jahr 2012 nicht wieder ausgeglichen worden.
Die Jugendhilfe bewegt sich finanziell auf einem Niveau von 2012. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben FACHLEUTE klar und deutlich auf die Unterfinanzierung der Jugendhilfe hingewiesen. Seither sind die Anforderungen an dieses Aufgabenfeld extrem gestiegen und wesentlich komplizierter geworden:
a) Die Bevölkerungszahlen in der Altersgruppe bis 18 Jahren sind deutlich angestiegen.
b) Neubaugebiete und eine starke Nachverdichtung belasten bestehende Einrichtungen.
c) Aufgabenzuwachs bei gleichem Personalschlüssel:
d) Extreme zusätzlich Belastungen durch / wegen Corona:
e) Zunahme von Wohnungsnotfällen bei Jugendlichen und Jungerwachsenen.
f) Ausbau der Beteiligung von Institutionen, sowie Kindern und Jugendlichen.
Diese Liste lässt sich durchaus noch fortführen. Insbesondere weist der JHA Altona auch darauf hin, dass die Umsetzung der konkreten Empfehlungen der Enquete Kommission ebenfalls zeitnah noch weitere Ressourcen (personell und finanziell) benötigen. Wir, der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Altona, erwarten das die Fachbehörde, der Hamburger Senat sowie die den Senat tragenden Fraktionen diesem Umstand umgehend Rechnung tragen indem:
Wer sehenden Auges durch unsere Gesellschaft geht, fachlich involviert ist und ernsthaft Präventionsarbeit gegen Armut, Rechtradikalismus, Frauenfeindlichkeit und Perspektivlosigkeit leisten will, muss unseren Forderungen zustimmen und in konkretes Haushaltshandeln umsetzen.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Jugendhilfeausschuss folgendes:
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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