21-4164

Fernwärmenetz vorantreiben. Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Nach langem Hin und Her haben sich die Ampel-Koalitionäre in Berlin auf einen Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Geplant ist, dass das GEG bereits zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass Heizungen in allen Wohn- und Gewerbegebäuden mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zwar räumt das Gesetz Eigentümerinnen und Eigentümern eine Übergangsfrist ein. Diese ist jedoch an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Kommunen werden dadurch verpflichtet, festzulegen, wo ein Ausbau des Fernwärmenetzes geboten ist und wo wiederum dezentrale Lösungen wie der Einbau von Wärmepumpen ins Auge gefasst werden müssen. Umweltsenator Kerstan hat zwischenzeitlich angekündigt, dass für Hamburg spätestens bis Anfang 2025 eine kommunale Wärmeplanung vorliegen soll (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Heizungsgesetz-Waermeplanung-in-Hamburg-soll-frueher-stehen,heizungsgesetz120.html; abgerufen am 22. Juni 2023).

 

Das ambitionierte Ziel des Senators stellt die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger vor große Herausforderungen. Um Planungssicherheit für die Menschen zu schaffen und eine rasche Umsetzung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen – etwa den massiven Ausbau des Hamburger Fernwärmenetzes – vorzubereiten, müssen jetzt alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Das erfordert einen stadtweiten Kraftakt der Fachbehörden, Netzbetreiber, Bezirke sowie der Bürgerinnen und Bürger.

Zentraler Punkt für die Netzbetreiber ist das Wissen, welche zukünftigen Nutzer und in welchen Gebieten bzw. Straßen an Fernwärme interessiert sind, um dort vordringlich die Vorstreckung der Netze baulich vorzunehmen.

 

Besonders positiv hervorzuheben ist das Engagement einer Gruppe Ottenser Anwohnenden. Diese haben für ihren Stadtteil bereits eine Abfrage initiiert, um den Ist-Zustand der Gebäude und das Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter an einem flächendeckenden Anschluss an das Fernwärmenetz zu erheben (vgl. https://nuudel.digitalcourage.de/qvnVp3RV69kd7kqs). Diese Initiative ist mustergültig und sollte auf den ganzen Bezirk Altona, idealerweise auf ganz Hamburg, ausgeweitet werden.

 

Die ‚Wärmewende‘ muss für alle Menschen in Hamburg gerecht, das heißt sozialverträglich und integrativ, gestaltet werden!

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 27 (1) BezVG beschließen:

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bzw. sonstige zuständige Fachbehörden und stadteigene Energieversorger werden aufgefordert, eine stadtweite Abfrage unter Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern hinsichtlich des Interesses an einem Fernwärmeanschluss durchzuführen. Dabei kann die benannte Ottenser Initiative als Vorbild dienen.

 

  1. Bei der Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung sowie sämtlichen Planungen zum Ausbau des Fernwärmenetzes sind die Bezirke regelhaft in einem geordneten Verfahren einzubinden. Die Bezirke tragen dafür Sorge, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer Berücksichtigung finden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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