21-4164.1

Fernwärmenetz vorantreiben. Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-4164

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 27 (1) BezVG beschließen:

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bzw. sonstige zuständige Fachbehörden und stadteigene Energieversorger werden aufgefordert, eine stadtweite Abfrage unter Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern hinsichtlich des Interesses an einem Fernwärmeanschluss durchzuführen. Dabei kann die benannte Ottenser Initiative als Vorbild dienen.

 

  1. Der Ausbau der Fernwärme ist so voranzutreiben, dass die Gebiete mit dem höchsten Erschließungspotential (gemessen an der Dichte der Einwohnenden) schnellstmöglich angeschlossen werden.

 

  1. Bei der Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung sowie sämtlichen Planungen zum Ausbau des Fernwärmenetzes sind die Bezirke regelhaft in einem geordneten Verfahren einzubinden. Die Bezirke tragen dafür Sorge, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer Berücksichtigung finden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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