21-4454

Fehlende Lehrschwimmbecken ausgleichen für die Sicherheit unserer Kinder. Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Antrag öffentlich

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26.10.2023
Sachverhalt

In einer Zielvereinbarung zwischen Behörde für Schule und Berufsbildung und Bäderland GmbH wurde 2018/2019 beschlossen, dass 66,5 Prozent der Kinder die Grundschule wenigstens mit dem Bronze-Abzeichen verlassen, also „sicher schwimmen“nnen. Das Ziel dieser Vereinbarung wurde weit verfehlt. Zum Ende des Schuljahres 2020/2021 konnten nur gut 40 Prozent der Grundschüler sicher schwimmen. Die Zahl der Kinder, die nicht einmal das Seepferdchen erworben haben, also Nichtschwimmer sind, ist während der Corona-Zeit gestiegen.

 

Die sogenannte Schwimmlern-Offensive reicht offensichtlich bisher nicht aus. Es gibt es zu wenig Lehrschwimmbecken, nicht ausreichende Bahnzeiten und zudem das Problem, dass wenn Schwimmkurse an entfernteren Bädern angeboten werden können, die Begleitpersonen fehlen, um Kinder sicher zum Schwimmunterricht zu geleiten. So gibt es auch aktuell nicht einmal ausreichend regulären Schwimmunterricht, geschweige denn, dass wegen Corona ausgefallener Schwimmunterricht vollumfänglich nachgeholt werden kann.

 

Die Bezirksversammlung ge daher beschließen, die Behörde für Schule und Berufsbildung gemäß § 27 BezVG:

 

  1. aufzufordern, an allen Schulstandorten in Altona zu überprüfen, an welchen Schulen Schwimmunterricht durch fehlende Hallenzeiten oder zu weit entfernte Hallen sowie fehlende Begleitung zur Halle entfällt und an welchen Schulen Kinder und Jugendliche bisher noch kein Schwimmabzeichen erworben haben;

 

  1. aufzufordern, nach einer geeigneten Finanzierung für die Stellung und Unterhalt der Lehrschwimmbecken zu sorgen;

 

  1. aufzufordern, an allen Grundschulstandorten in Altona die vorrübergehende Stellung von mobilen Lehrschwimmbecken zu prüfen und darüber einen Bericht vorzulegen;

 

  1. zu bitten, Aus- und Weiterbildung für Schwimmlehrer zu organisieren, damit ausreichend Lehrer für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird dum Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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