22-1091

Erweiterung der 30 km/h-Zonen im Bezirk Altona – Beschluss 21-4524.2B Auskunftsersuchen von Nadine Neumann, Benjamin Harders (Fraktion GRÜNE), Oliver Schmidt (SPD-Fraktion), Tim Schmuckall (CDU-Fraktion), Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE) und Patrick Fischer (Volt-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 15.09.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

In ihrer Sitzung am 29.02.2024 hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 21-4524.2B der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende empfohlen, die Erweiterung der 30 km/h-Zonen in 39 Straßen zu prüfen und ihre Zustimmung zur Ausweitung der Tempo 30 km/h-Zonen zu erteilen. Am 04.11.2024 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende unter der Bedingung, dass keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden, die Zustimmung für zehn Straßen erteilt. Zwei weitere Straßen waren bereits zuvor als 30 km/h-Zonen ausgewiesen worden. Für die verbleibenden 27 Straßen liegen noch keine Rückmeldungen vor.

Im Rahmen der Einzelfallprüfung könnte die Zustimmung der BVM zu den aufgeführten Straßen u.a. folgende Kriterien vorgeben.

  1. Grundsätzlich keine bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen, um Rettungswege freizuhalten und den Buslinienverkehr nicht zu beeinträchtigen.
  2. Grundsätzlich Einrichtung von Einzelvorfahrten (Zeichen 301), sofern Buslinienverkehr gegeben ist, um den Buslinienverkehr nicht zu beeinträchtigen.

Zur Einrichtung einer 30 km/h-Zone im Bahrenfelder Steindamm hat eine Bürgerinitiative 317 Unterschriften vorgelegt. Zur Einrichtung einer 30 km/h-Zone im südlichen Rugenbarg hat eine Bürgerinitiative 1078 Unterschriften gesammelt. Die Unterlagen hierzu wurden der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 27.11.2024 übersandt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG um Auskunft:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des Beschlusses 21-4524.2B?
  1. Wann ist mit einer abschließenden Rückmeldung zum Beschluss 21-4524.2B zu rechnen?
  1. Ist es vorgesehen, den Prüfungsprozess weitgehend zu standardisieren und den Bezirksämtern eine Anleitung zur Verfügung zu stellen, wie 30 km/h-Zonen möglichst ohne bauliche Maßnahmen eingerichtet werden können?

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen mit Zuschrift vom 14.07.2025 wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Siehe Stellungnahme der BVM zur Drucksache 21-4524.2B (Mitteilungsdrucksache 22-0394.1).

Zu 3.:

Es gibt derzeit keine Planungen, einen entsprechenden Leitfaden zu erstellen. Die Vorgaben für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) geregelt, sodass diese den Fachplaner:innen in den Bezirksämtern bekannt sein dürften.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.09.2025
Ö 7.4
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bahrenfelder Steindamm Rugenbarg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.