Erweiterte Wasserrettungssaison der DLRG Altona in den Hamburger Sommerferien unterstützen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.07.2020
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 8.6
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.07.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1027E beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 27.08.2020 wie folgt Stellung genommen:
Die Erstattungsfähigkeit von Corona bedingten Mehrbedarfen, gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, ist durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April geregelt.
So sind Haushaltsbelastungen daher auf das Notwendige zu beschränken und für den Nachweis eines sorgfältigen Umgangs mit den gesondert bewilligten Ermächtigungen gegenüber Bürgerschaft und Rechnungshof ist ein entsprechendes Controlling im Ist und im Soll erforderlich. Dabei sind nur solche Mehraufwendungen und Mindererlöse berücksichtigungsfähig die tatsächlich auf die Bekämpfung und die Bewältigung der direkten Folgen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind und die gegenüber dem Haushaltsplan zusätzlich sind.
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