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Errichtung eines Standortes einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im geförderten Wohnungsbau und temporäre Wohnunterkunft für schutzsuchende Menschen sowie vordringlich Wohnungssuchende „In Zukunft wohnen“ Wichmannstraße 29 (Sportplatz) im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld Stellungnahme der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 8.2.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung unterstützt die vorgesehene Einrichtung am Standort Wichmannstraße 29. Sie begrüßt insbesondere das Konzept der temporären Nutzung für die Unterbringung schutzsuchender Menschen und anschließender Umwandlung in dauerhaften Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende, wofür in ganz Hamburg und auch im Bezirk Altona ein hoher Bedarf besteht.

 

Maßgeblich für die bauliche Ausführung des Projektes ist die vom Bauausschuss der Bezirksversammlung erteilte Baugenehmigung.

 

Die Belegungsobergrenze für die Unterbringung schutzsuchender Menschen beträgt 370 Personen, es sollen überwiegend Familien in der Einrichtung untergebracht werden. Die Wohnraumfolgenutzung soll insbesondere den Personen angeboten werden, die wohnberechtigt sind und vorher in der Einrichtung öffentlich-rechtlich untergebracht waren, um die Integration am Standort langfristig zu ermöglichen.

 

Die Bezirksversammlung bittet die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) und den Bauherrn F & W, den begonnenen Austausch mit den umliegenden Anwohnerinnen und Anwohnern und deren Initiative in der Bau- und Betriebsphase fortzusetzen, um ein gedeihliches Miteinander zu unterstützen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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