22-0671

Erhalt und Pflege des Gedenkorts an die Hingerichteten des Altonaer Blutsonntags Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.02.2025 Hauptausschuss Ö 2

Sachverhalt

Der Gedenkort im ehemaligen Hof des Gerichtsgefängnisses in Altona erinnert an die am 1. August 1933 hingerichteten Widerstandskämpfer Bruno Tesch, Walter Möller, Karl Wolff und August Lütgens, die in der Folge der Ereignisse des Altonaer Blutsonntags zum Tode verurteilt wurden. Dieser Ort dient als Mahnmal gegen politische Verfolgung und als Symbol für den Widerstand gegen den aufkommenden Nationalsozialismus.

Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, die Erinnerung an diese Opfer wachzuhalten. Derzeit befindet sich der Gedenkort jedoch in einem vernachlässigten Zustand, der seiner historischen und symbolischen Bedeutung nicht gerecht wird. Eine angemessene Pflege und Instandhaltung ist unerlässlich, um die Würde des Ortes und die Erinnerungskultur zu bewahren. Darüber hinaus ist es wichtig, die Öffentlichkeit stärker über die historische Bedeutung dieses und anderer Gedenkorte im Bezirk Altona zu informieren.

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. Maßnahmen zu ergreifen, die eine regelmäßige Reinigung und Instandhaltung des Gedenkorts an die Hingerichteten des Altonaer Blutsonntags sicherstellen;
  1. ein Konzept zur langfristigen Pflege und Instandhaltung aller Gedenkstätten im Bezirk Altona wie beispielsweise Gedenksteine oder Gedenktafeln zu entwickeln, das regelmäßige Kontrollen, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung von Bürgerhinweisen umfasst.
  1. die Öffentlichkeit in Altona durch geeignete Maßnahmen wie verbesserte Beschilderungen oder digitale Informationsangebote verstärkt für die historische Bedeutung des Gedenkorts sowie weiterer Gedenkstätten im Bezirk zu sensibilisieren.
Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Beratung, Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.02.2025
Ö 2
Anhänge

ohne

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