Erhalt der Birnbäume im Fruchtweg (Sülldorf) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Die Bezirksversammlung hat am 28.02.2019 mit der Drucksache 20-5622 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, bei erforderlichen Baumnachpflanzungen im Fruchtweg, 22589 Hamburg, Obstbäume zu pflanzen. Dabei sind die unmittelbaren Anwohner zu beteiligen.
Im Zuge der Sondierung von zwei Pflanzguben am 29.11.2019 hat sich leider gezeigt, dass Nachpflanzungen im Fruchtweg zwischen den Grundstücksgrenzen und den Bordsteinen nicht realisierbar sind. Auf beiden Seiten der Straße liegen in den Nebenflächen ab einer Tiefe von 30 bis 40 cm Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom und diverse Anbieter der Telekommunikation). Die Herstellung einer ausreichenden Pflanzgrube inklusive Baumverankerung unter Berücksichtigung eines 60 cm breiten Sicherheitsabstandes zur Fahrbahn ist nicht möglich. Voraussichtlich können zukünftig abgängige Straßenbäume nicht ersetzt werden. Das Amt wird jedoch jeden Einzelfall prüfen.
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