22-0905

Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung Außengastronomie Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und Volt (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5

Sachverhalt

Die Sternschanze ist einer der lebendigsten Stadtteile Hamburgs mit einem breiten gastronomischen Angebot, einer hohen touristischen Anziehungskraft und einer gewachsenen Nachbarschaft. Diese Vielfalt ist eine Stärke, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Insbesondere die Belastung durch Lärm, Müll und nächtlichen Betrieb führt regelmäßig zu Spannungen zwischen Anwohner*innen, Gewerbetreibenden, Gastronom*innen sowie Besucher*innen.

Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, hat die Bezirksversammlung Altona im Januar 2025 die Wiedereinrichtung eines Runden Tisches beschlossen. Dieser knüpft an das Format von 2019 an, das unter dem Titel „Zwischen Partymeile und Wohnquartier Wie können wir ein verträgliches Miteinander gestalten?“ bereits wertvolle Impulse lieferte.

Das Bezirksamt hat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz am 14.04.2025 die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung Außengastronomie Schanze I Schanze II Ottensen Othmarschen Blankenese vorgestellt. Im Rahmen der Untersuchung wurde festgestellt, das die Lärmgrenzwerte aufgrund des von der Außengastronomie ausgehenden Schalls teilweise erheblich überschritten werden.

  • Schanze I: Die maximale Überschreitung beträgt tagsüber 18 db(A) und nachts 34 dB(A) im Bereich Schulterblatt 82, 84, 86. Für weitere 10 Immissionsorte wurde für die Nachtzeit eine Überschreitung um mindestens 29 db(A) berechnet.
  • Schanze II: Die maximale Überschreitung beträgt tagsüber 16 db(A) und nachts 32 dB(A) im Bereich Schulterblatt 60, 62. Für weitere 17 Immissionsorte wurde für die Nachtzeit eine Überschreitung um mindestens 29 db(A) berechnet.
  • Ottensen: Die maximale Überschreitung beträgt tagsüber 16 db(A) und nachts 31 dB(A) im Bereich Bahrenfelder Straße 84/86. Für weitere 23 Immissionsorte wurde für die Nachtzeit eine Überschreitung um mindestens 29 db(A) berechnet.
  • Othmarschen: Die maximale Überschreitung beträgt nachts 17 dB(A) im Bereich Beselerplatz 12.
  • Blankenese: Die maximale Überschreitung beträgt tagsüber 3 db(A) und nachts 23 dB(A) im Bereich Blankeneser Bahnhofstraße 2 sowie Elbchaussee 587.

Die Berechnungen zu Grunde gelegt ist gehobenes Sprechen nach 19 Uhr, welches 5 db(A) lauter ist, als normales Sprechen. Die exakten Berechnungsergebnisse sind der im Transparenzportal veröffentlichten Untersuchung zu entnehmen.

Mit Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 wurde die Befristung des Modellversuchs „ngere Betriebszeiten für die Außengastronomie“ vom 24. Mai 2005 aufgehoben, so dass zulässige Betriebszeiten für Außengastronomie allgemein bis 23 Uhr und an Freitagen, Sonnabenden sowie den Abenden vor Feiertagen bis 24:00 Uhr sind. Sofern im Einzelfall erhebliche Anwohner*innenbelästigungen vorliegen, können Zulassungen der Betriebszeiten widerrufen werden.

rmbeschwerden kommen dem zuständigen Ausschuss immer wieder zur Kenntnis. Einerseits besteht eine Verpflichtung der Verwaltung im Falle erheblicher Schallimmissionen aus Gründen des Gesundheitsschutzes tätig zu werden, andererseits muss die Verwaltung nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien handeln, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) fordert in ihrem Positionspapier:Der Verlärmung von Außenbereichen in bewohnten Gebieten muss Einhalt geboten werden und der Wert der Ruhe und Erholung einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Wichtig ist, dass als Hauptkriterium der Lärmbewertung der Außenlärmpegel gilt.“ Die Arbeitsgruppe fordert insbesondere dem vorbeugenden Gesundheitsschutz mehr Beachtung zu schenken und schlägt vor: „Die bislang als Gefahrenschwelle herangezogenen Lärmpegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, die die WHO-Leitlinienwerte bis zu 15 dB überschreiten, müssen kurzfristig mindestens um 5 dB und mittelfristig um 10 dB gesenkt werde.“

Der Stadtteilbeirat Standpunkt Schanze hat sich mit seiner Empfehlung 01/2025 an den Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz gewandt (Drs. 22-0885):Der Stadtteilbeirat schlägt als niedrigschwellige Sofortmaßnahme vor, zumindest die gesetzlichen Vorgaben für ein Einhalten der Nachtruhe zu unterstützen und dafür in den Sondernutzungsgenehmigungen r Außengastronomie ab sofort als Auflage Ruhezeiten für die ganze Woche ab 22 Uhr festzulegen.“

Vor diesem Hintergrund fasst die Bezirksversammlung Altona den folgenden Beschluss:

Die Bezirksversammlung empfiehlt dem Hamburger Senat und den zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 BezVG in Abstimmung mit den Bezirksämtern eine Überarbeitung des Senatsbeschlusses vom 30.01.2007 (Entfristung des Modellversuchs „ngere Betriebszeiten für die Außengastronomie“) vorzunehmen. Hierbei sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden:

1. rmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes: Wenn aufgrund von Außengastronomie erhebliche Anwohner*innenbelästigungen bestehen, wie vorliegend nach 22 Uhr um bis zu 31 db(A) in Ottensen und bis zu 34 db(A) in der Sternschanze, sollen wirksame Maßnahmen dazu führen, den Gesundheitsschutz sicherzustellen.

1.1. Kriterien zur Feststellung erheblicher Anwohner*innenbelästigungen durch Lärm, der von Außengastronomie ausgeht

1.2. Empfehlungen für Maßnahmen; aktiver Lärmschutz vor passivem Lärmschutz

2. Schaffung attraktiver Straßen und Plätze, die Menschen zum Aufenthalt und zur Begegnung einladen: Außengastronomie soll dort möglich sein, wo es ausreichend Platz gibt und die Geräuschemissionen, vor allem nachts, in einem verträglichen Rahmen bleiben.

2.1. Vorgabe zu freizuhaltenden Restgehwegbreiten im Hamburgischen Wegegesetz

2.2. Vorgabe zu Emissionen von Außengastronomieflächen, um die Immissionen gering zu halten

3. rderung von Tourismus und lokaler Gastronomie: Hamburg ist als weltoffene und schönste Stadt Deutschlands nicht nur Ziel vieler Tourist*innen. Außengastronomie-Angebote kommen Besucher*innen und Hamburger*innen gleichermaßen zu Gute und sind für die Gastronomie ein wichtiger Umsatzbringer.

3.1. Außengastronomie-Angebote sollen als Angebot für Tourist*innen und Hamburgs Bevölkerung in einem verlässlichen Rahmen möglich sein.

3.2. Gastronomiebetriebe sollen die Möglichkeit für Außengastronomie haben.

4. Begrenzung des Verkaufs von Alkohol im Einzelhandel, an Tankstellen und in Kiosken ab 22 Uhr: Der Alkoholkonsum an Hotspots in der Sternschanze und Ottensen trägt nachts zu einem hohen Lärmpegel bei. Zur Lärmreduzierung und zum Gesundheitsschutz beitragen kann daher ein Gesetz, das den Alkoholverkauf ab 22 Uhr im Einzelhandel generell begrenzt.

4.1. Alkoholverkauf zur Suchtprävention und Sicherheit im Straßenverkehr begrenzen

4.2. Alkoholverkauf zum Lärmschutz in besonders betroffenen Gebieten oder generell über das Ladenöffnungsgesetz begrenzen

5. Aufstellung klarer Handlungsempfehlungen für die Verwaltung: Die Beteiligten benötigen klare Vorgaben, wie ein Interessensausgleich erfolgen kann und wie Betriebe, ggf. in besonders betroffenen Gebieten, möglichst gleich behandelt werden können.

5.1. Überprüfung der zulässigen Betriebszeiten für Außengastronomie

5.2. Definition der von Lärm durch Außengastronomie besonders betroffener Gebiete, in denen Betriebszeiten der Außengastronomie reduziert werden müssen

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert,

  1. die bekannten Lärm-Hotspots aufgrund von Außengastronomie in der Sternschanze und in Ottensen im Rahmen der verfügbaren Kontrollmöglichkeiten regelmäßig zu überprüfen, die festgestellten erheblichen Immissionswertüberschreitungen einzelnen Emissionsorten zuzuordnen, die Lärmgrenzen durchzusetzen und bei erheblichen Verstößen ohne Verbesserung der Situation gemäß Bußgeldkatalog zu sanktionieren.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 9.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Ottensen Blankenese Bahrenfelder Str. Blankeneser Bahnhofstraße Sternschanze

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