Außengastronomie im Schanzenviertel schützen - Lärmschutz stärken Alternativantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-0905
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5.1
Das Hamburger Schanzenviertel gehört zu den lebendigsten und vielfältigsten Stadtteilen Hamburgs. Hier treffen Kunst, Kultur, kulinarische Vielfalt und ein internationales Publikum aufeinander. Die hohe Aufenthaltsqualität zieht nicht nur Hamburgerinnen und Hamburger, sondern auch zahlreiche Touristinnen und Touristen an – insbesondere in den Sommermonaten, in denen die Außengastronomieeine zentrale Rolle spielt.
Hamburgs Außengastronomie trägt maßgeblich zum Image der Freien und Hansestadt Hamburg als weltoffene Metropole, Touristenmagnet und Wirtschaftsstandort bei.
Sie ist Teil der urbanen Lebensqualität und ein wichtiger Anziehungspunkt für junge Menschen, besonders in der Schanze, die sich hier gerne zusammenfinden und vielfältige Gastronomie zu moderaten Preisen genießen.
Seit Jahren nehmen die Besucherzahlen kontinuierlich zu. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Anwohnenden. Die Altonaer Kommunalpolitik ringt seit Langem um einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Anwohnenden, Gastronomiebetrieben und dem nächtlichen Publikum.
Eine vom Bezirksamt Altona durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat eine deutliche Überschreitung der zulässigen Richtwerte festgestellt. Daraus ergibt sich akuter Handlungsbedarf. Um Einschränkungen oder den Entzug von Betriebserlaubnissen zu vermeiden, müssen kurzfristig sowohl aktive als auch passive Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen werden.
Die am 13.03.2025 im Hauptausschuss beschlossene Einführung eines Nachtbeauftragten (vgl. Drucksache 22-0778B), orientiert am Modell des Bezirks Hamburg-Mitte, stellt einen wichtigen ersten Schritt dar. Dieser muss zeitnah umgesetzt und durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Die Altonaer Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, zu prüfen, ob und wie ein Bezirklicher Kontrolldienst in Altona – nach dem erfolgreichen Vorbild im Bezirk Mitte – eingerichtet werden kann, um verstärkt Kontrollen durchzuführen und die Durchsetzung geltender Regeln, insbesondere in Party- und Ausgehvierteln, zu gewährleisten.
Das Vorgehen des BKD soll im Rahmen seiner kontrolldienstlichen Aufgaben einerseits die Polizei entlasten und insgesamt deeskalierend sowie niedrigschwellig angelegt sein.
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, eine ressortübergreifende Task Force „Schanze“ einzurichten.
Diese soll – nach dem Vorbild des Bezirks Hamburg-Mitte – die Zuständigkeiten verschiedener Behörden bündeln, Schwerpunkteinsätze koordinieren sowie öffentlich über geltende Regelungen informieren, auf Missstände hinweisen und zur Verbesserung der Gesamtsituation beitragen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksämtern eine gezielte Informations- und Beratungskampagne zu passiven Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.
Dies umfasst:
Dem Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz ist regelmäßig über Fortschritte, Maßnahmen und Ergebnisse zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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