22-0905.1

Außengastronomie im Schanzenviertel schützen - Lärmschutz stärken Alternativantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-0905

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5.1

Sachverhalt

Das Hamburger Schanzenviertel gehört zu den lebendigsten und vielfältigsten Stadtteilen Hamburgs. Hier treffen Kunst, Kultur, kulinarische Vielfalt und ein internationales Publikum aufeinander. Die hohe Aufenthaltsqualität zieht nicht nur Hamburgerinnen und Hamburger, sondern auch zahlreiche Touristinnen und Touristen an insbesondere in den Sommermonaten, in denen die Außengastronomieeine zentrale Rolle spielt.

Hamburgs Außengastronomie trägt maßgeblich zum Image der Freien und Hansestadt Hamburg als weltoffene Metropole, Touristenmagnet und Wirtschaftsstandort bei.


Sie ist Teil der urbanen Lebensqualität und ein wichtiger Anziehungspunkt für junge Menschen, besonders in der Schanze, die sich hier gerne zusammenfinden und vielfältige Gastronomie zu moderaten Preisen genießen.

Seit Jahren nehmen die Besucherzahlen kontinuierlich zu. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Anwohnenden. Die Altonaer Kommunalpolitik ringt seit Langem um einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Anwohnenden, Gastronomiebetrieben und dem nächtlichen Publikum.

Eine vom Bezirksamt Altona durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat eine deutliche Überschreitung der zulässigen Richtwerte festgestellt. Daraus ergibt sich akuter Handlungsbedarf. Um Einschränkungen oder den Entzug von Betriebserlaubnissen zu vermeiden, müssen kurzfristig sowohl aktive als auch passive Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen werden.

Die am 13.03.2025 im Hauptausschuss beschlossene Einführung eines Nachtbeauftragten (vgl. Drucksache 22-0778B), orientiert am Modell des Bezirks Hamburg-Mitte, stellt einen wichtigen ersten Schritt dar. Dieser muss zeitnah umgesetzt und durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt werden.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

  1. Einsetzung eines Bezirklichen Kontrolldienstes (BKD) für Altona

Die Altonaer Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, zu prüfen, ob und wie ein Bezirklicher Kontrolldienst in Altona – nach dem erfolgreichen Vorbild im Bezirk Mitte – eingerichtet werden kann, um verstärkt Kontrollen durchzuführen und die Durchsetzung geltender Regeln, insbesondere in Party- und Ausgehvierteln, zu gewährleisten.

Das Vorgehen des BKD soll im Rahmen seiner kontrolldienstlichen Aufgaben einerseits die Polizei entlasten und insgesamt deeskalierend sowie niedrigschwellig angelegt sein.

  1. Einrichtung einer Task Force „Schanze“

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, eine ressortübergreifende Task Force „Schanze“ einzurichten.

Diese soll nach dem Vorbild des Bezirks Hamburg-Mitte die Zuständigkeiten verschiedener Behörden bündeln, Schwerpunkteinsätze koordinieren sowie öffentlich über geltende Regelungen informieren, auf Missstände hinweisen und zur Verbesserung der Gesamtsituation beitragen.

  1. Aufklärungskampagne zu passivem Lärmschutz

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirksämtern eine gezielte Informations- und Beratungskampagne zu passiven Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.

Dies umfasst:

  • Informationen über technische Lösungen (z.B. Lärmschutzwände, Akustikelemente, Schutzschirme),
  • Hinweise auf bestehende Förderprogramme,
  • Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln zur Unterstützung der Bezirksämter, um Beratungen vor Ort zu ermöglichen.
  1. Monitoring

Dem Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz ist regelmäßig über Fortschritte, Maßnahmen und Ergebnisse zu berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 9.5.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Schanzenviertel Hamburg

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