Ergänzung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse: Einberufung des Kurzältestenrats Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 7
In Anlehnung an § 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft soll in die aktuell gültige Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse eine Regelung zur Einberufung des Kurzältestenrats eingefügt werden.
Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen, dass der Absatz
„Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Bezirksversammlung beruft den Kurzältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Der Kurzältestenrat muss einberufen werden, wenn eine Fraktion es verlangt. Der Kurzältestenrat ist beratungsfähig, wenn die Mehrheit der Fraktionen vertreten ist.“
als § 4 Absatz 9 in die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse eingefügt wird.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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