Entwurf zum Bebauungsplan Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Für den Bebauungsplan Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) wird im 3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.
Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in dem Gewerbegebiet des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in dem Umfeld des Gebiets zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.
Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) wird zugestimmt.
Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) – Verordnung
Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) – Anlage zur Verordnung
Suelldorf 7 / Iserbrook 19 (Änderung) – Begründung