21-0974

Entwurf zum Bebauungsplan Ottensen 49 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2020
Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Ottensen 49 (Änderung) wird im 3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.

 

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Kerngebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, den vorhandenen zentralen Versorgungsbereich zu stärken, einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess der vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe entgegen zu wirken sowie die Wohnnutzung im Gebiet selbst wie auch im näheren Umfeld zu schützen.

 

Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 49 (Änderung) wird zugestimmt.

 

Anhänge

Ottensen 49 (Änderung) – Verordnung

Ottensen 49 (Änderung) – Anlage zur Verordnung

Ottensen 49 (Änderung) – Begründung