21-0979

Entwurf zum Bebauungsplan Ottensen 43 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2020
Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Ottensen 43 (Änderung) ist im 3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.

 

Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe, im Kern- und Mischgebiet des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in den Gebieten und ihren Umfeldern zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.

 

Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.

Während der TÖB(Träger öffentlicher Belange)-Beteiligung sind keine Einwände eingegangen, z.Zt. läuft die parallele Kenntnisnahmeverschickung an die TÖBs.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 43 (Änderung) wird zugestimmt.

Anhänge

Ottensen 43 (Änderung) – Verordnung

Ottensen 43 (Änderung) – Übersichtsplan

Ottensen 43 (Änderung) – Begründung