Entwurf zum Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 (Änderung) Entwurf zum Bebauungsplan Suelldorf 9 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Für die Bebauungspläne Othmarschen 19/Ottensen 51 (Änderung) und Suelldorf 9 (Änderung) wird im 3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.
Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit der Änderung der Bebauungspläne sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Kerngebieten der Planbereiche ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan Othmarschen 19/ Ottensen 51 (Änderung) soll der Ausschluss nur in den südlichen Kerngebieten (zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße) des Geltungsbereiches erfolgen. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in den Gebieten und ihren Umfeldern zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.
Durch die beabsichtigte Änderung der Bebauungspläne sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe Othmarschen 19 / Ottensen 51 (Änderung) und Suelldorf 9 (Änderung) wird zugestimmt.
Anlage 1: Othmarschen 19/Ottensen 51 (Änderung) – Verordnung
Anlage 2: Othmarschen 19/Ottensen 51 (Änderung) – Anlage zur Verordnung
Anlage 3: Othmarschen 19/Ottensen 51 (Änderung) – Begründung
Anlage 4: Suelldorf 9 (Änderung) – Verordnung
Anlage 5: Suelldorf 9 (Änderung) – Anlage zur Verordnung
Anlage 6: Suelldorf 9 (Änderung) – Begründung