Entwurf zum Bebauungsplan Bahrenfeld 74 (Textplan) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Für den Bebauungsplan Bahrenfeld 74 (Textplan) ist im 4. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.
Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich um einen Textplan. Mit dem Textplan sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet des Planbereichs ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in den Gebieten und ihren Umfeldern zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.
Durch die beabsichtigte Planung sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Während der TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) sind keine Einwände eingegangen, zurzeit läuft die parallele Kenntnisnahmeverschickung an die TÖBs.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 74 (Textplan) wird zugestimmt.
Anlage 1: Bahrenfeld 74 (Textplan) – Verordnung
Anlage 2: Bahrenfeld 74 (Textplan) – Übersichtsplan
Anlage 3: Bahrenfeld 74 (Textplan) – Begründung