21-0975

Entwurf zum Bebauungsplan Altona-Altstadt 29 (Änderung) Entwurf zum Bebauungsplan Ottensen 12 (Änderung) Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2020
Sachverhalt

Für die Bebauungspläne Altona-Altstadt 29 (Änderung) und Ottensen 12 (Änderung) wird im               3. Quartal 2020 die Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen.

 

Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich um eine Textplanänderung. Mit der Änderung der Bebauungspläne sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Mischgebieten der Planbereiche ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion in den Gebieten und ihren Umfeldern zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess, dem vorhandene Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Spielhallen und Wettbüros ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken.

 

Durch die beabsichtigte Änderung der Bebauungspläne sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Der Öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe Altona-Altstadt 29 (Änderung) und Ottensen 12 (Änderung) wird zugestimmt.

Anhänge

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: Altona-Altstadt 29 (Änderung) – Verordnung

Anlage 2: Altona-Altstadt 29 (Änderung) – Anlage zur Verordnung

Anlage 3: Altona-Altstadt 29 (Änderung) – Begründung

Anlage 4: Ottensen 12 (Änderung) – Verordnung

Anlage 5: Ottensen 12 (Änderung) – Anlage zur Verordnung

Anlage 6: Ottensen 12 (Änderung) – Begründung