21-4461

Entwicklung eines Quartierszentrum für das Wohngebiet „Rissen 45 / Sülldorf 22“ in den ASB-Hallen ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.10.2023 Bezirksversammlung Ö 9.8

Sachverhalt

Die Vorstellung der konkreten Bauvorhaben der SAGA für die fortschreitende Entwicklung des Bebauungsplangebiets Rissen 45 / Sülldorf 22, in dem die SAGA über 350 Wohnungen errichten wird, bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Stadtteilquartier im Sinne einer Gemeinschaft zu gestalten, die sowohl wohnliche als auch soziale und dienstleistungsorientierte Aspekte umfasst. Mit der „Halle 15“ an der Suurheid hat der ASB Ortsverband Hamburg-Mitte bereits heute eine Einrichtung etabliert, die wichtige Dienste für die Gemeinschaft leistet. Ihre Einbeziehung in das Gesamtkonzept des Plangebiets könnte Synergien schaffen und einen Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Quartiers und der angrenzenden bereits erstellen Bauabschnitte 1 und die öffentlich-rechtliche Unterbringung an der Straße Sieversstücken darstellen.

 

Mit der Entwicklung des Bebauungplanes „Rissen 45 / Sülldorf 22“ ist die Schaffung von Gemeinschaftsflächen auf dem Areal des Katastrophenschutzgeländes vorgesehen gewesen und von der SAGA projektiert worden. Diese sind gegenwärtig innerhalb der Wohngebäude vorgesehen. Durch die Einbeziehung der in Sichtweite liegenden „Halle 15“nnten diese vorgesehenen Flächen in unmittelbarer Nähe in der „Halle 15“ durch einen leistungsstarken und etablierten Träger bespielt werden und damit weitere Wohnflächen auf dem Gelände erhalten bleiben.

 

Darüber hinaus könnte die Entwicklung des Quartiers durch die SAGA auch Möglichkeiten für die ASB bieten, etwa durch die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen wie Fernwärmeleitungen.

 

Eine integrierte Planung, die das Quartiers- und Stadtteilzentrum des ASB am Suurheid berücksichtigt, rdert die Entwicklung eines nachhaltigen und auf Gemeinschaft ausgerichteten Stadtteilquartiers. Sie könnte auch dazu beitragen, die Zugänglichkeit und die Effizienz der vom ASB angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig die Lebensqualität und die soziale Interaktion im Stadtteilquartier fördern.

 

Es ist daher sinnvoll, dass die SAGA ihre finanziellen und logistischen Bemühungen in die bauliche Ertüchtigung der ehemaligen Hallen an der Suurheit investiert, um hier eine allen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende zukunftsgerichtete Einrichtung zu ermöglichen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, gemeinsam mit der SAGA und dem ASB Ortsverband Hamburg-Mitte als Trägerin der „Halle 15“ zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die aus dem Bebauungsplan Rissen 45 / Sülldorf 22 ausgehenden Verpflichtungen für den Bauträger in die Entwicklung der „Halle 15“ einfließen können. Der zuständige Fachausschuss ist dazu engmaschig zu informieren.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden, insbesondere die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Sozialbehörde und die Behörde für Kultur und Medien werden gemäß § 27 BezVG gebeten, diesen Prozess positiv zu begleiten. 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.