Entscheidungsvorgehen Dienstbetrieb Wildgehege Klövensteen Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 09.05.2019 Hauptausschuss Ö 5
Das Bezirksamt Altona betreibt mit dem Wildgehege Klövensteen eine zoologische Einrichtung, in welcher zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes täglich eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden müssen. Aufgrund der gesteigerten Aufmerksamkeit und der Diskussion in der Öffentlichkeit und der fortgesetzten Befassung in politischen Gremien sind Unklarheiten darüber entstanden, welche Berichts-und Zustimmungsregelungen für den Betrieb einzuhalten sind. Aus diesem Grund soll hiermit eine Regelung für die zukünftige Kommunikation zwischen Bezirksamt und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vorgeschlagen werden.
Betriebliche Entscheidungen sollen demnach in drei Kategorien mit entsprechenden Vorgehensweisen eingeteilt werden. Bei Bedarf können diese Kategorien im Dialog mit dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beispielhaft konkretisiert werden:
a. Zur Abstimmung/zur Zustimmung:
Zur Abstimmung/Zustimmung sollen alle bautechnischen und strukturellen Veränderungen/Neubaumaßnahmen gegeben werden, welche das Bild oder die Organisation des Wildgeheges nachhaltig verändern. Ausgenommen sind hier alle unter b.) und c.) aufgeführten Maßnahmen sowie tierhaltungsfachliche Entscheidungen.
b. Zur Kenntnis:
Zur Kenntnis gegeben werden sollen alle Maßnahmen und/oder Veränderungen, die keine nachhaltigen betrieblichen, finanziellen oder personellen Auswirkungen nach sich ziehen. Da viele akute Maßnahmen eine rechtzeitige Information nicht möglich machen, kann die Mitteilung zur Kenntnisnahme auch im Nachgang zur nächsten Ausschusssitzung erfolgen.
c. Betriebliches Handeln ohne Mitteilung:
Viele betrieblich notwendige Maßnahmen müssen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder im Rahmen der Unterhaltungspflege kurzfristig umgesetzt werden oder sind turnusmäßig wiederkehrende Tätigkeiten in verschiedensten Bereichen. Diese sollen ohne Information umgesetzt werden, da sonst die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nicht leistbar ist.
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