22-2006

Entscheidungsgrundlagen zur Schließung des Damwildgeheges im Hirschpark Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 08.04.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 17.17

Sachverhalt

Mit der Mitteilungsdrucksache 22-1836 hat das Bezirksamt Altona darüber informiert, dass für die Haltung von Damwild im Hirschpark Blankenese keine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt werden könne und das Damwildgatter daher geschlossen wird. Als Gründe werden unter anderem fehlende Rückzugsmöglichkeiten, das Fehlen von Ruhezeiten, Störungen durchBesucher und unangeleinte Hunde, eine nicht auskömmlich leistbare Haltungsbeobachtung durch fachkundiges Personal sowie intensive Brunftkämpfe mit Verletzungen und Todesfällen genannt.

Vor dem Hintergrund des erheblichen öffentlichen Interesses stellt sich die Frage, auf welcher fachlichen Grundlage diese Bewertung erfolgt ist und ob mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen geprüft wurden.

In der Antwort des Bezirksamts auf eine Kleine Schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion (SKA 23/2992) wird ausgeführt, dass eine „Neubewertung“ der Situation erfolgt sei, diese jedoch „nicht zu einer Verbesserung“ geführt habe. Eine nähere Darstellung, welche konkreten Aspekte im Rahmendieser Neubewertung geprüft wurden und welche möglichen Maßnahmen oder Alternativen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen in Betracht gezogen oder verworfen wurden, erfolgt dort jedoch nicht.

Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin Klärungsbedarf hinsichtlich der fachlichen Grundlagen und der konkreten Entscheidungsprozesse, die letztlich zur Entscheidung über die Schließung des Damwildgeheges im Hirschpark geführt haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

1. Austausch mit der Amtstierärztin

Hat das Bezirksamt nach der Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin Gespräche mit ihr geführt, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine tierschutzkonforme Fortführung der Damwildhaltung im Hirschpark grundsätzlich möglich wäre?

a) Wenn ja: wann fanden diese Gespräche statt, wer hat auf Seiten des Bezirksamts bzw. der Verwaltung teilgenommen und in welchem Rahmen (z. B. Dienstbesprechung, Fachrunde, Abstimmung zwischen Fachämtern) haben diese Gespräche stattgefunden?

b) Wurden diese Gespräche dokumentiert (z. B. in Form von Vermerken, Protokollen oder

Aktennotizen)? Wenn ja: wann und in welcher Form?

c) Wenn nein: aus welchen Gründen wurden solche Gespräche nicht geführt?

2. Mögliche Verbesserungsmaßnahmen

Hat die Amtstierärztin oder das zuständige Fachamt konkrete Maßnahmen benannt, mit deren Umsetzung eine Fortführung der Damwildhaltung aus tierschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich gewesen wäre?

a) Wenn ja: welche Maßnahmen wurden konkret benannt (bitte einzeln aufführen)?

b) Wenn nein: aus welchen Gründen wurde eine Verbesserung der Situation grundsätzlich als nicht möglich bewertet?

3. Rechtliche und fachliche Bewertungsgrundlagen

Auf welche rechtlichen und fachlichen Grundlagen stützt sich die Bewertung, dass das Tierwohl im Hirschpark nicht gewährleistet werden kann?

a) Welche bundesrechtlichen Regelwerke, Leitlinien, Gutachten oder Empfehlungen wurden herangezogen?

b) Gibt es darüber hinaus hamburgspezifische Vorgaben oder Verwaltungsvorschriften zur Bewertung von Damwildhaltungen in Gehegen?

c) Wenn ja: welche?

d) Bestehen bei der Anwendung dieser rechtlichen und fachlichen Vorgaben Ermessens- oder Bewertungsspielräume für die zusndige Behörde bzw. die Amtstierärztin?

e) Wenn ja: welche konkreten Ermessensspielräume bestehen und in welcher Weise wurden diese im vorliegenden Fall berücksichtigt oder genutzt?

f) Wenn vorhandene Ermessensspielräume nicht genutzt wurden: aus welchen Gründen wurde davon abgesehen?

4. Kriterien zur Bewertung des Tierwohls

Nach welchen konkreten Kriterien oder Indikatoren wird durch das Fachamt bzw. die Amtstierärztin beurteilt, ob eine Haltung von Damwild tierschutzgerecht ist?

a) Gibt es hierfür ein festgelegtes Prüfschema, eine Checkliste oder ein Bewertungssystem?

b) Wenn ja: bitte dieses System und die einzelnen Kriterien darstellen.

5. Anwendung der Kriterien auf den Hirschpark

Welche der unter Frage 4 genannten Kriterien wurden im Hirschpark nach Einschätzung des Fachamtes nicht erfüllt?

a) Bitte jedes einzelne nicht erfüllte Kriterium benennen.

b) Bitte jeweils kurz erläutern, worin der konkrete Mangel bestand.

6. Prüfung möglicher Verbesserungen

Wurde geprüft, ob durch bauliche Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen (z. B. Ruhezeiten, Besucherlenkung, Hundekontrollen) oder zusätzliche personelle Ressourcen eine tierschutzgerechte Haltung künftig hätte gewährleistet werden können?

a) Wenn ja: welche Maßnahmen wurden konkret geprüft?

b) Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung jeweils?

c) Wenn nein: aus welchen Gründen wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?

7. Kosten möglicher Verbesserungsmaßnahmen

Wurden die Kosten möglicher Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel überschlägig ermittelt oder abgeschätzt?

a) Wenn ja: welche Maßnahmen wurden dabei betrachtet?

b) Welche Kosten wurden jeweils geschätzt oder kalkuliert (bitte soweit möglich beziffern)?

c) Haben erwartete Kosten bei der Entscheidung zur Schließung eine Rolle gespielt?

d) Wenn ja: in welcher Weise?

8. Personelle Ressourcen

Mit welchen personellen Ressourcen wurde die Betreuung und Kontrolle des Damwilds im Hirschpark bislang sichergestellt?

a) Wie viele Personen waren hierfür zuständig?

b) In welchem zeitlichen Umfang (z. B. Stellenanteile, Stunden pro Woche)?

c) Welche fachliche Qualifikation hatten diese Personen?

9. Personalbedarf nach Einschätzung des Fachamtes

Hat das Fachamt bewertet, welcher personelle Aufwand erforderlich wäre, um eine tierschutzgerechte Betreuung und regelmäßige Haltungsbeobachtung der Tiere sicherzustellen?

a) Wenn ja: welcher Personalbedarf wurde dabei ermittelt?

b) Wenn nein: warum wurde eine solche Bewertung nicht vorgenommen?

10. Dokumentation der Bewertung

Existieren schriftliche Bewertungen, Prüfberichte, Stellungnahmen oder Gutachten der Amtstierärztin bzw. des Fachamtes zur Situation im Hirschpark?

a) Wenn ja: wann wurden diese erstellt?

b) Welche wesentlichen Feststellungen enthalten diese Dokumente?

11. Neubewertung der Situation

Auf welche konkreten Aspekte bezog sich die in der SKA 23/2992 erwähnte „Neubewertung“ der Situation?

a) Welche fachlichen Kriterien oder Indikatoren wurden dabei erneut geprüft?

b) Wann fand diese Neubewertung statt und wer war daran beteiligt?

12. Geprüfte Alternativen

Welche konkreten Maßnahmen oder alternativen Konzepte zur Verbesserung der Haltungsbedingungen wurden im Rahmen dieser Neubewertung geprüft?

a) Wurden dabei bauliche Maßnahmen, Veränderungen der Flächennutzung, organisatorische Maßnahmen (z. B. Besucherlenkung oder Ruhezeiten) oder zusätzliche personelle Ressourcen betrachtet?

b) Bitte die jeweils geprüften Optionen einzeln benennen.

13. Gründe für die Verwerfung möglicher Maßnahmen

Aus welchen konkreten fachlichen, organisatorischen oder tierschutzrechtlichen Gründen wurden die im Rahmen der Neubewertung geprüften Maßnahmen oder Alternativen jeweils nicht weiterverfolgt?

14. Dokumentation der Neubewertung

Existieren zu der genannten Neubewertung interne Vermerke, Stellungnahmen, Prüfberichte oder sonstige Dokumentationen?

a) Wenn ja: wann wurden diese erstellt?

b) Welche wesentlichen Feststellungen enthalten diese Dokumente?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.a:

Die Abteilung Veterinärwesen des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt und das Bezirksamt haben den umfangreich und laufend erörtert. Diese Kommunikation (z.B. mündlich vor Ort oder per E-Mail) erfolgte mit allen betroffenen Dienststellen des Bezirksamtes.

Zu 1.b:

Ja.

Dort wo erforderlich und aktenwürdig erfolgt eine Veraktung gemäß der Dienstvorschrift Aktenordnung für die Bezirksämter in den Fachakten der betroffenen Dienststellen.

Zu 1.c:

Entfällt.

Zu 2:

Ja.

Zu 2.a:

Verbesserung der Haltungsbedingungen und damit des Tierwohls und der tierschutzrechtlichen Situation (siehe hierzu ausführliche Gutachten).

Als wesentliche Faktoren sind neben den Antworten zur Frage 11 der SKA 23/2992 zu nennen:

  • ckzugs- und Versteckmöglichkeiten für das Damwild
  • Schließ- und Ruhezeiten für die Tiere
  • Zusammensetzung der Gruppe Damwild
  • Kontrolle und Präsenz Tierpfleger:innen

Zu 2.b:

Siehe hierzu auch Antwort zur Frage 11 der SKA 23/2992.

Zu 3.a:

Siehe Frage 1 der SKA 23/2992 sowie die beigefügte Anlage zur Übersicht weiterer Normen.

Zu 3.b:

Ja.

Zu 3.c:

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes(HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010.

Zu 3.d:

Nein.

Zu 3.e:

Entfällt.

Zu 3.f:

Entfällt.

Zu 4.a:

Siehe Antwort zu Frage 3 und darüber hinaus zur Frage 2 der SKA 23/2992.

Zu 4.b:

Siehe Antwort zu 4.a.

Zu 5.a:

Siehe Antwort zu Frage 2. In den Fachakten erfolgte hierzu eine dokumentierte ausführliche gutachterliche Bewertung.

Zu 5.b:

Vgl. u.a. hierzu Fragen 4 und 11 der SKA 23/2992 sowie die Mitteilungsdrucksache 22/1836.

Zu 6.a:

Siehe Mitteilungsdrucksache 22-1836 sowie Frage 16 der SKA 23/2992.

Zu 6.b:

Siehe Mitteilungsdrucksache 22-1836 sowie Frage 16 der SKA 23/2992.

Zu 6.c:

Entfällt.

Zu 7:

Nein. Aufgrund der nicht erreichbaren Erlaubnis nach § 11 (1) TSchG für die Haltung von Damwild im Hirschpark erfolgte keine Kostenschätzung potentieller Maßnahmen.

Zu 7.a:

Entfällt.

Zu 7.b:

Entfällt.

Zu 7.c:

Nein. Leitend ist ausschließlich das Tierwohl.

Zu 7.d:

Entfällt.

Zu 8:

Ausschließlich mit Fachpersonal (Tierpfleger und Tierärzte).

Zu 8.a:

Siehe Einleitung der SKA 22/17545.

Zu 8.b:

Hinsichtlich Tierpflege ca. 2 Stunden / Tag zuzüglich etwaiger Sonderaufgaben (Müllsammeln im Gehege, Zaunreparaturen).

Zu 8.c:

Siehe Frage 5 der SKA 22/17545.

Zu 9:

Nein.

Zu 9.a:

Entfällt.

Zu 9.b:

Die gesicherte Bemessung einer tierschutzkonformen Betreuung durch Fachpersonal bleibt der Vorgabe der Erlaubnis nach §11 (1) Tierschutzgesetz vorbehalten.

Zu 10:

Ja.

Zu 10.a:

Das Damwildgehege wurde regelmäßig und bedarfsbezogen von einem Tierarzt kontrolliert.

Zu 10.b:

  • Keine Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten für das Damwild
  • Notwendigkeit von Schließ- und Ruhezeiten für die Tiere
  • Zusammensetzung der Gruppe Damwild
  • Notwendigkeit der verstärkten Kontrolle und Präsenz durch Tierpfleger:innen

Zu 11:

Siehe Frage 11 der SKA 23/2392.

Zu 11.a:

Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5.

Zu 11.b:

Die Situation wurde nach den Umbaumaßnahmen durch die Amtsveterinär:in nach den Kriterien unter Maßgabe § 11 (1) TierschG abschließend neu bewertet.

Zu 12:

Siehe Antworten zu den Fragen 2, 6 und 7.

Zu 13:

Siehe Antworten zu den Fragen 2, 6, 7 und 12.

Zu 14:

Ja.

Zu 14.a:

Siehe Antwort zur Frage 11.b.

Zu 14.b:

Siehe Antwort zur Frage 10.b.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Synopse Rechtsgrundlagen Wildtierhaltung in zool. Einrichtungen (Frage 3)

Lokalisation Beta
Hirschpark

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