22-0825

Elbchaussee 2. BA - Entscheidung über die Baustelleneinrichtungsfläche Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-0779

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 10.1

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-0779 hat das Bezirksamt im Hauptausschuss am 13.03.2025 die Bezirksversammlung um Entscheidung gebeten, welche Fläche für die Baustelleneinrichtung (BE) der am 31.03.2025 beginnenden Maßnahme „Elbchaussee 2. Bauabschnitt“ genutzt werden soll. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 31.12.2026 andauern. Die Beschlussempfehlung wurde somit weniger als drei Wochen vor dem geplanten Baustart vorgelegt einäerst kurzer Zeitraum, der keine vertiefte Prüfung weiterer Flächen oder eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit ermöglicht. Diese kurzfristige Vorlage setzt nicht nur die Bezirksversammlung unter erheblichen Entscheidungsdruck, sondern ignoriert die berechtigten Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie sozialer Einrichtungen.

Gesucht wird eine Baustelleneinrichtungsfläche mit mindestens 400 m²r Containerbauten sowie weiteren 300 m²r die Lagerung von Baumaterialien. Während die Materiallagerfläche bereits in der Betty-Levi-Passage westlich des Altonaer Rathauses festgelegt wurde, stehen für die Containerbauten zwei Standorte zur Disposition. Weitere Flächen wurden seitens des Bezirksamtes oder des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nicht geprüft oder benannt.

Die Fläche südlich des Altonaer Rathauses ist ein stark frequentierter Bereich, der für Hochzeitsgesellschaften, die das Standesamt besuchen, eine zentrale Bedeutung hat. Eine Nutzung dieser Fläche als Baustelleneinrichtung würde nicht nur sämtliche öffentlichen Parkplätze entfallen lassen einschließlich der barrierefreien Stellplätze und der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sondern auch den Zugang und das Erscheinungsbild des Rathauses als Baudenkmal massiv beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass montags der Duschbus der sozialen Einrichtung GoBanyo direkt vor dem Rathaus steht (https://gobanyo.org/duschen), um obdachlosen und bedürftigen Menschen Duschmöglichkeiten anzubieten. Diese wichtige soziale Infrastruktur wäre durch die Baustelleneinrichtung faktisch verdrängt.

Auch die zweite Fläche, die Rainvilleterrasse, ist für eine Baustelleneinrichtung ungeeignet. Sie stellt einen wichtigen Aussichtspunkt und einen hochfrequentierten Streckenabschnitt für Spaziergängerinnen und Spaziergänger auf dem Elbhöhenweg dar. Die Fläche soll zudem zeitnah wie von der Bezirksversammlung beschlossen umgestaltet werden, um der herausragenden Lage gerecht zu werden. Die Nutzung als Containerstandort würde die Umsetzung dieses Beschlusses verzögern. Direkt angrenzend befinden sich in der Straße Rainvilleterrassen Wohngebäude sowie ein Hotel, die in erheblicher Weise durch Baustellenverkehr, Lärm und Sichtbehinderungen betroffen wären.

Vor diesem Hintergrund ist eine dritte Option zu prüfen. Angesichts der ohnehin reduzierten Verkehrsleistung der Elbchaussee kann die östliche Fahrbahn des Hohenzollernrings als BE-Fläche genutzt werden. Die Fahrspur misst rund 4,00 m, während ein Standard-Baucontainer 2,435 m breit ist es verbleibt ausreichend Raum, um die Erreichbarkeit für Anliegerinnen und Anlieger zu gewährleisten. Die öffentlichen Parkstände könnten temporär über Sondernutzungen für Baustellenfahrzeuge entfallen. Während der Maßnahme kann der Verkehr auf dem Hohenzollernring weiterhin fließen: Je eine Fahrspur pro Richtung wird auf den westlichen Fahrbahnen entlang der Mittelinsel geführt, sodass die östliche Fahrbahn vollständig als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung steht. Insgesamt entstehen so rund 750 m² Fläche direkt in unmittelbarer Ortsnähe, ohne zusätzliche sensible Flächen wie am Rathaus oder an der Rainvilleterrasse zu belasten.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung lehnt die beiden von Bezirksamt und LSBG viel zu kurzfristig vorgelegten Varianten ab.
  1. Die Bezirksversammlung empfiehlt dem LSBG gem. § 27 BezVG dringend, die im Begründungstext dargelegte BE-Fläche im Hohenzollernring in Anspruch zu nehmen.
  1. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind kurzfristig, umfassend und transparent zu informieren.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.03.2025
Ö 10.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Elbchaussee Rainvilleterrasse

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