Einsetzung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020
Letzte Beratung: 17.05.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 10.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1373.1E beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 25.02.2021 wie folgt Stellung genommen:
ZWISCHENMITTEILUNG gemäß Ziffer 4 der § 19 (1) BezVG-Vereinbarung:
Der Beirat hat sich bisher noch nicht konstituieren können, da zuvor das Bewerbungsverfahren mit Vertreter*innen des Sozialausschusses abzustimmen war. Nach erfolgter Abstimmung ist nun das Bewerbungsverfahren angelaufen. Das Bezirksamt hat unter der Internetadresse
https://www.hamburg.de/bezirksversammlungaltona/14919164/beirat-fuer-menschen-mit-behinderung/
einen Bewerbungsaufruf veröffentlicht und rund 80 Träger postalisch darum gebeten, den Bewerbungsaufruf weiter zu kommunizieren und geeigneten Kandidat*innen zugänglich zu machen.
Bewerbungen sind bis zum 25.03.2021 möglich. In der Anlage enthalten sind Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie ein Bewerbungsformular. Die Anlagen wurden ebenfalls veröffentlicht bzw. dem Anschreiben beigefügt.
Das Büro des Senatskoordinators für Menschen mit Behinderungen wurde gebeten, weitere Adressen von Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stellen. Nach Eingang werden diese ebenfalls vom Bezirksamt angeschrieben.
Nach Bewerbungsschluss entscheidet der Sozialausschuss über die eingegangenen Bewerbungen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 16.04.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Sozialbehörde begrüßt das Engagement der Bezirksversammlung Altona. Die Bezirke sind selbst dafür verantwortlich, Inklusion innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs umzusetzen. Übergeordnete bezirkliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFG). Darüber hinaus wird die Sozialbehörde mit der BWFGB im Rahmen des kürzlich eingeleiteten Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Anliegen der Bezirksversammlung zu Ziffer 6 aufgreifen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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