Eingabe zum Denkmal An der Johanniskirche 22 Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien zur Eingabe mit der Drucksache 22-2465
Die Behörde für Kultur und Medien hat hinsichtlich der Eingabe mit der Drucksache 22-2465 mit Schreiben vom 03.08.2026 wie folgt Stellung genommen:
„An der Max-Brauer-Allee in Altona befindet sich das 31er-Ehrenmal, das am 4. Oktober 1925 eingeweiht wurde und dessen architektonisches Erscheinungsbild durch das Architekturbüro Esselmann & Gerntke als 8,5 Meter hohe Stele aus farbig glasierten Terrakotten gestaltet worden ist. Es ist seiner Gestaltung einzigartig in Hamburg. Das dazugehörige Denkmal schuf der Bildhauer August Henneberger. Als Standort wurde die Grünfläche vor der St. Johanniskirche gewählt. Zu dieser Zeit diente die St. Johanniskirche dem 31er-Regiment als Garnisonskirche und war in der Nähe der Kaserne gelegen. Das Kriegerdenkmal wurde 1925 „zur Pflege und Obhut der Stadt Altona“ übergeben, es steht aber auf kirchlichem Grund und Boden.
Im Jahr 2020 erfolgte im Auftrag des Denkmalschutzamtes eine umfassende Bestandsaufnahme. Im Ergebnis wurde eine erweiterte Untersuchung, die Instandsetzung konstruktiver Funktionen und die Konservierung des erhaltenen Zustandes empfohlen. Die ursprünglich ermittelten Kosten für die notwendigen Maßnahmen wurden auf 120.000 Euro geschätzt, dürften inzwischen jedoch aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung höher ausfallen. Die Kirchengemeinde ließ vor einiger Zeit einen Bauzaun errichten, um Denkmal und Personen vor weiteren Gefahren zu schützten.
Das Kriegerdenkmal und das errichtete Gegendenkmal stehen räumlich, historisch und inhaltlich in Zusammenhang mit der St. Johanneskirche. Die Gemeinde fühlt sich dadurch in der Pflicht, sieht aber die Zuständigkeit zur Aufbringung der Gelder für die Sanierung auf städtischer Seite. Das Bezirksamt Altona teilte der Bezirksversammlung Altona im Juli 2021 jedoch mit, dass das Denkmal als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks anzusehen, für den die Kirchengemeinde als Eigentümerin verantwortlich ist.
Das Denkmalschutzamt berät die beteiligten Stellen gerne bzgl. Fördermöglichkeiten und denkmalfachlich-restauratorischen Fragestellungen.“
Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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