22-2385

Einführung von Tempo 30 auf der Behringstraße, Barnerstraße und im Lessingtunnel Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2084.1B beschlossen.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 21, sowie der VD 01 mit Schreiben vom 07.07.2026 wie folgt Stellung genommen:

Vorbemerkung

Die Bezirksversammlung (BV) Altona fordert in ihrer Drucksache (Drs.) 22-2084.1B die Einrichtung einer Tempo-30 Strecke auf der Behringstraße, Barnerstraße und im Lessingtunnel.

Stellungnahme

Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von an diesen Straßen gelegenen Fußngerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern ist z. T. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

Um in den besagten Straßenzügen mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln durchgängig Tempo 30 als Streckenanordnung umzusetzen, müssten im besagten Bereich die o. g. Einrichtungen oder Merkmale vorliegen. Dies ist im vorliegenden nicht der Fall, weshalb die Anordnung von (durchgängig) Tempo 30 mit den o. g. rechtlichen Mitteln nicht möglich ist.

Denkbar wäre lediglich die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Gefahrenabwehr. Grundsätzlich wird nach § 3 Absatz 3 StVO bestimmt, dass die Höchstgeschwindigkeit innerorts maximal 50 km/h beträgt. Zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen rechtlich begründet werden. Nach § 45 Absatz 1 der StVO i. V. m. § 45 Absatz 9 StVO sind einerseits Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist und andererseits insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wennauf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Wie oben ausgeführt, muss eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h umfassend rechtlich begründbar sein, die genannte Gefahrenlage muss vorliegen. Daher wurde die StVB des PK 21 zu allgemeinen Feststellungen hierzu und die VD 01 als Fachdienststelle für die Verkehrsunfallanalyse hinsichtlich einer Verkehrsunfalllage mit Radfahrenden, verursacht durch nicht angepasste Geschwindigkeit beteiligt.

Die Verkehrsunfallanalyse wurde jeweils für die Barnerstraße, die Behringstraße und den Lessingtunnel gesondert durchgeführt. Das Augenmerk wurde hierbei auf Verkehrsunfälle (VU) mit Beteiligung von Radfahrenden gelegt. Der übliche Betrachtungszeitraum für Verkehrsunfallanalysen beträgt drei Jahre. Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 09.06.2026 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2023 31.12.2025. Soweit in Kurzsachverhalten den Beteiligten Ordnungsnummern zugewiesen sind (z.B. Pkw 01, Radfahrer 02) so sind mit der Ordnungsnummer 01 Verkehrsteilnehmende genannt,welche aus polizeilicher Sicht die Hauptunfallursache setzten. Trotzdem können weitere Unfallbeteiligte mit höheren Ordnungsnummern ebenfalls Unfallursachen beigetragen haben.

Im Fall der Barnerstraße wurden 18 VU im Radverkehr registriert:

  1. 02.09.2023, 22:25 Uhr: Radfahrer 02 kollidierte beim Vorbeifahren am parkenden Pkw-Fahrer 01 mit der unachtsam geöffneten Fahrertür. 02 wurde schwer verletzt.
  2. 15.04.2024, 16:50 Uhr: Pkw-Fahrer 01 befuhr die Bahrenfelder Straße Rtg. Norden. Beim Linksabbiegen in die Barnerstraße übersah er den entgegenkommenden Pedelec-Fahrer 02 der verbotswidrig die Fußngerfurt querte. 02 wurde schwer verletzt.
  3. 10.09.2025, 16:42 Uhr: Linienbus 01 fuhr auf den stark abbremsenden Pkw 02, der nach rechts in die Barnerstraße einbiegen wollte, und schob diesen gegen den Radfahrer 03. 4 Insassen des Linienbusses wurden leicht verletzt.
  4. 07.12.2023, 08:20 Uhr: Radfahrer 01 stürzte aufgrund einer Erkrankung und verletzte sich leicht.
  5. 23.07.2024, 05:50 Uhr: Radfahrerin 01 rutschte von der Pedale ab, stürzte und verletzte sich leicht.
  6. 02.11.2025, 21:30 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kollidierte beim Einfahren in den fließenden Verkehr mit dem vorbeifahrenden Pedelec-Fahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.
  7. 26.02.2024, 12:30 Uhr: Radfahrer 01 kollidierte beim Vorbeifahren mit der verkehrsbedingt wartenden Pkw-Fahrerin 02. Es entstand Sachschaden. 01 entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
  8. 22.12.2023, 22:05 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kollidierte beim Rückwärtsfahren mit der verkehrsbedingt wartenden Radfahrerin 02. 02 wurde leicht verletzt.
  9. 16.08.2025, 09:40 Uhr: Fußnger 01 kollidierte beim unachtsamen Überqueren der Fahrbahn mit dem Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.
  10. 24.06.2024, 18:00 Uhr: Pkw-Fahrer 01 öffnete unachtsam die Fahrertür. Gegen diese fuhr der Radfahrer 02 und stürzte. 02 wurde leicht verletzt.
  11. 03.07.2025, 18:20 Uhr, Radfahrerin 01 kollidierte beim Vorbeifahren mit dem geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  12. 01.04.2025, 09:55 Uhr: Pkw-Fahrer 01 überholte zunächst Radfahrer 02. Anschließend vollzog 01 eine Vollbremsung. Beim Versuch des 02 durch Bremsen eine Kollision zu vermeiden stürzte dieser und verletzte sich leicht.
  13. 06.08.2025, 15:30 Uhr: Pkw-Fahrer 01 steifte beim Überholen die Radfahrerin 02. 02 wurde leicht verletzt. 01 entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
  14. 11.06.2025, 18:20 Uhr: Pkw-Fahrer 01 schnitt nach dem Überholen den Radfahrer 02. Dieser musste stark bremsen und verletzte sich leicht.
  15. 21.09.2024,19:30 Uhr: Radfahrer 01 wollte sein Fahrrad abstellen. Dieses kippte gegen den geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  16. 17.05.2024, 08:46 Uhr: Radfahrerin 01 kollidierte beim Vorbeifahren mit dem geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  17. 13.04.2025, 13:30 Uhr: Radfahrerin 01 stürzte bei dem Versuch auf den Gehweg zu fahren und verletzte sich leicht.
  18. 23.06.2023, 22:40 Uhr: Pkw-Fahrer 01 befuhr die Barnerstraße in Rtg. Westen. Beim Linksabbiegen in die Bahrenfelder Straße kollidierte 01 mit dem entgegenkommenden Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.

Im Fall der Behringstraße wurden 10 VU im Radverkehr registriert:

  1. 22.07.2023, 10:45 Uhr: Radfahrerin 01 querte bei Rotlicht die Fahrradfurt. Der kreuzende Motorradfahrer 02 stürzte beim Versuch auszuweichen und kollidierte mit 01. 01 entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. 02 stand unter dem Einfluss von Alkohol.
  2. 13.10.2023, 15:32 Uhr: Radfahrer 01 fährt bei rotlichtabstrahlender Fußnger-LZA über die Fußngerfurt und kollidiert mit dem bei Grünlicht linksabbiegendem Pkw-Fahrer 02. 01 wird leicht verletzt.
  3. 18.05.2024, 12:00 Uhr: Radfahrer 01 fuhr infolge nicht angepasster Geschwindigkeit auf den abbremsenden Radfahrer 02 auf. 01 und 02 wurden leicht verletzt.
  4. 27.08.2025, 13:31 Uhr: Radfahrer 01 stürzte aufgrund eines technischen Defektes (Vorderrad löste sich) und verletzte sich leicht.
  5. 10.10.2024, 21:23 Uhr: Radfahrerin 01 stürzte ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht.
  6. 19.06.2023, 17:18 Uhr: Radfahrer 01 war durch die Bedienung seines Mobiltelefons abgelenkt und kollidierte mit dem ordnungsgemäß geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  7. 05.06.2023, 12:25 Uhr: Radfahrerin 01 kollidierte auf dem Radweg mit der kreuzenden Radfahrerin 02. 01 wurde leicht verletzt.
  8. 19.08.2025, 17:45 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kollidierte beim Linksabbiegen aus der Behringstraße in die Große Brunnenstraße mit dem entgegenkommenden Radfahrerin 02. 02 wurde leicht verletzt.
  9. 07.10.2025, 22:20 Uhr: Radfahrer 01 befuhr den Radweg und stürzte beim Abbremsen. 01 stand unter dem Einfluss von Alkohol und Btm. 01 wurde leicht verletzt.
  10. 11.03.2024, 15:30 Uhr: Pkw-Fahrer 01 befuhr die Straße „Am Born“ entgegen der Fahrtrichtung. Pedelec-Fahrerin 02 bog von der Behringstraße nach links in die Straße „Am Born“ ab und stürzte. Es entstand Sachschaden.

Im Fall des Lessingtunnels wurden 23 VU im Radverkehr registriert:

  1. 21.11.2023, 10:45 Uhr: Radfahrerin 01 kollidierte beim unachtsamen Fahrstreifenwechsel mit dem links in gleicher Richtung fahrenden Pkw-Fahrer 02. Es entstand Sachschaden.
  2. 16.10.2024, 18:12 Uhr: Radfahrer 01 verbremste sich und stürzte ohne Fremdeinwirkung. 01 wurde leicht verletzt.
  3. 19.07.2023, 18:05 Uhr: Pedelec-Fahrer 01 rutschte beim Bremsen auf regennasser Fahrbahn weg, stürzte und wurde leicht verletzt.
  4. 14.06.2023, 12:00 Uhr: Radfahrer 01 fuhr aufgrund des ungenügenden Sicherheitsabstandes auf den abbremsenden Pkw-Fahrer 02 auf. 01 wurde leicht verletzt.
  5. 13.11.2023, 16:00 Uhr: Pkw-Fahrer 01 fuhr aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes auf die vorausfahrende Radfahrerin 02 auf. Es entstand Sachschaden.
  6. 09.09.2023, 21:30 Uhr: Radfahrerin 01 fuhr im ungünstigen Winkel auf den Kantstein und stürzte. 01 wurde leicht verletzt.
  7. 19.04.2023, 10:25 Uhr: Radfahrer 01 verlor die Kontrolle über sein Rad und kollidierte mit dem geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  8. 11.06.2025, 12:34 Uhr: Radfahrer 01 kollidierte mit dem geparkten Pkw 02. Es entstand Sachschaden.
  9. 12.07.2024, 13:50 Uhr: Radfahrerin 01 stürzte ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht.
  10. 07.08.2025, 11:55 Uhr: Radfahrer 01 schlug gegen einen unbeteiligten Pkw um diesen auf sich aufmerksam zu machen. Hierdurch kam 01 zu Fall.
  11. 12.12.2023, 07:45 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kollidierte beim Zurücksetzen mit der dahinter wartenden Radfahrerin 02. 02 wurde leicht verletzt.
  12. 29.09.2023, 20:30 Uhr: Radfahrer 01 stürzte ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht. 01 stand unter dem Einfluss berauschender Mittel.
  13. 13.05.2024, 13:45 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kollidierte beim Fahrstreifenwechsel mit dem neben ihm fahrenden Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.
  14. 21.02.2025, 13:53 Uhr: Pedelec-Fahrer 01 stürzte ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht.
  15. 12.06.2025, 16:40 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kam aus dem Lessingtunnel und kollidierte beim Rechtsabbiegen mit dem in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.
  16. 02.01.2023, 11:35 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kam aus dem Lessingtunnel und kollidierte beim Rechtsabbiegen mit dem seitlich in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt.
  17. 29.04.202, 09:45 Uhr: Motorradfahrer 01 kam aus Richtung Lessingtunnel und kollidiert beim Linksabbiegen mit dem entgegenkommenden Radfahrer 02. 02 wurde leicht verletzt. 01 entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
  18. 27.06.2024, 08:45 Uhr: Fußnger 01 querte unachtsam die Fahrbahn. Radfahrer 02 konnte durch starkes Bremsen eine Kollision vermeiden und stürzte. 02 wurde leicht verletzt.
  19. 06.10.2024, 07:19 Uhr: Radfahrer 01 stürzte ohne Fremdeinwirkung. 01 wurde leicht verletzt. 01 stand unter dem Einfluss von Alkohol.
  20. 15.08.2023, 19:23 Uhr: Radfahrer 01 blieb an einer Baustellenabsperrung hängen, stürzte und wurde leicht verletzt.
  21. 16.02.2023, 16:05 Uhr: Pkw-Fahrer 01 kam aus dem Lessingtunnel und kollidierte beim Linksabbiegen mit der entgegenkommenden Radfahrerin 02. 02 wurde leicht verletzt.
  22. 21.05.2023, 12:55 Uhr: Fußnger 01 querte die Julius-Leber-Straße bei Rotlicht und kollidierte mit dem kreuzendem Radfahrer 02. 01 und 02 wurden leicht verletzt.
  23. 05.04.2023, 15:13 Uhr: Radfahrer 01 fuhr auf den Pkw-Fahrer 02 auf. Es entstand Sachschaden

Im Ergebnis begründen die Auswertungen keine besondere Gefahrenlage, die die Anordnung von Tempo 30 rechtlich möglich machen würde. Das vielfach geäerte Ansinnen, das Sicherheitsempfinden für Radfahrende und die Akzeptanz zur Nutzung der Fahrbahn zusätzlich durch Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterstützen, wenn kein Radweg, kein Schutzstreifen und kein Radfahrstreifen vorhanden sind, lässt außer Acht, dass das Radfahren auf der Straße bei Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften als nach § 3 Absatz 3 StVO „unter günstigsten Umständen zulässige Höchstgeschwindigkeit“ gesetzlich der Normalfall ist. Würde man der Argumentation folgen, müsste Tempo 30 auch auf sehr vielen anderen Straßen in Hamburg angeordnet werden.

Um ein straßenverkehrsbehördliches Votum aus regionaler Sicht zu erhalten, wurde Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 21 zu dem Thema gehört. Hierzu wird festgestellt, dass sämtliche umliegende Straßen von der Behringstraße, Barnerstraße und dem Lessingtunnel, mit Ausnahme des Hohenzollernrings, bereits mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h belegt sind. Einerseits wegen ansässiger besonderer schutzbedürftiger Einrichtungen oder im Zuge des Lärmaktionsplans zur Nachtzeit.

Aus Sicht der StVB des PK 21 kann eine Zusammenlegung von den unterschiedlich begründeten Tempo 30-Strecken, in den Straßen Behringstraße-Barnerstraße-Lessingtunnel und Julius-Leber-Straße, in Form einer Tempo 30-Zone erfolgen. Die StVB des PK21 empfiehlt die Tempo 30-Zone der Behringstre, ab der Kreuzung Große Brunnenstraße und in der Verlängerung stadteinwärts bis zu der Max-Brauer-Allee einzurichten.

Diese würde die gleichzeitig das subjektive Verkehrssicherheitsgefühl, insbesondere im Bereich des Lessingtunnels, erhöhen. Sollten derartige Planung angestrebt werden, sollte die Belange des ÖPNV ihre Berücksichtigung finden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Behringstraße Barnerstraße Bahrenfelder Str. Große Brunnenstraße Am Born Julius-Leber-Straße Max-Brauer-Allee Lessingtunnel Julius-Leber-Straße Max-Brauer-Allee

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