22-2170.1

Eine Würdigung der Antifaschistin Esther Bejarano - Bergiusstraße umbenennen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.03.2026 anliegende Drucksache 22-1959B beschlossen.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke teilt mit Zuschrift vom 08.04.2026 zu Ziffer 6 mit, dass die Zuständigkeit im Bezirk liege. Das Informationsschreiben an die Anwohnenden werde federführend durch das Bezirksamt Altona erstellt und herausgegeben. Der Hamburg Service fungiere hierbei lediglich als unterstützender Dienstleister, der dem Bezirk notwendige Informationen zuliefere.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 23.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die BKM begrüßt eine Ehrung der Holocaust-Überlebenden Esther Bejarano in Form einer Umbenennung der Bergiusstraße. Ihr besonderes Engagement im Bereich der politischen Bildung, als Zeitzeugin und ihr Austausch vor allem mit jüngeren Generationen sind ehrenwert in Form einer Straßenbenennung.

Die Bergiusstraße wurde 1950 nach Friedrich Bergius (11.10.1884-29.03.1949), Chemiker und Unternehmer, benannt. In dem Abschlussbericht von David Templin zur NS-Belastung von Straßennamen von 2017 wird Bergius als Sympathisant des NS-Regimes genannt, der NS-Gedankengut teilte und weiterverbreitete. Zudem profitierte Bergius wirtschaftlich von dem Regime.

Ein vollständiger Antrag, der vom Bezirksamt Altona zum Stichtag 1. Juli 2026 an das Staatsarchiv gestellt werden sollte, würde eine Benennung zum 15. Dezember 2026 ermöglichen.

Bei Umbenennungen, vor allem im Zuge einer Kontextualisierung der ursprünglich benannten Person (z.B. wegen NS-Bezug), wurde in vergangenen Fällen im Beschluss der Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen der Passus aufgenommen, dass Behördenkosten infolge von Umbenennungen für Anwohnende entfallen. Dies wäre auch in diesem Fall möglich.

Eine Einweihungsfeier als Teil der Umsetzung der Umbenennung ist durch den Bezirk Altona in Abstimmung mit der BKM und der Senatskanzlei zu organisieren.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 10.07.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die Benennung von Verkehrsflächen in der Freien und Hansestadt Hamburg folgt den Senatsbestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen in der Fassung vom 28.2.2005 vgl. hierzu und zu den Zuständigkeiten Straßennamen und Verkehrsflächen - hamburg.de.

Entsprechend den dort festgelegten Zuständigkeiten wird zum Beschluss 22-1959B wie folgt geantwortet:

Zu 1:

Das Bezirksamt hat das Vorschlagsverfahren zur Umbenennung der Bergiusstraße im Juni 2026 eingeleitet.

Zu 2:

Die Umsetzung des Senatsbeschlusses erfolgt nach Beschluss im Umfang der Zuständigkeit gem. Senatsbestimmung über die Benennung von Verkehrsflächen.

Zu 3:

Das Bezirksamt wird die Finanzierung der mit der Umbenennung verbundenen Kosten (für Straßenschilder) aus Mitteln der Rahmenzuweisung Straßenunterhaltung sicherstellen.

Ob die erforderliche Umschreibung der persönlichen Dokumente der Anwohnenden sowie der Unterlagen der ansässigen Unternehmen kostenfrei gewährleistet werden kann, obliegt zuständigkeitshalber der Entscheidung des Hamburg Service. Eine Übernahme der Kosten durch das Bezirksamt scheidet aus.

Zu 6:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat hierzu mit Drs. 22-2170 mitgeteilt, dass der Bezirk die Anliegerinformation durchführt. Der Hamburg-Service hat dem Bezirksamt hierzu Hinweise übermittelt, die den Anliegern nach Senatsbeschluss im Rahmen der durch das Bezirksamt erfolgenden Informationen übermittelt werden.

Aktuell tagt eine politische AG unter Beteiligung der Verwaltung, um die Modalitäten der Straßenbenennung konsensual zu klären.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Bergiusstraße Hamburg

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