Eine alternative Streckenführung für den Schlagermove finden (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 23.03.2021 Cityausschuss Ö 4.1
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat in seinem Beschluss vom 05.03.2019 (Drs. Nr. 21- 5095) unter Ziffer 10 den Bezirksamtsleiter aufgefordert, für die folgenden Jahre „nur noch eine Genehmigung für die bezirklichen Teilbereiche des Schlagermoves zu erteilen, wenn eine zeitliche und möglichst auch örtliche Entzerrung zu anderen Großveranstaltungen sichergestellt ist. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die die unvermeidlichen Belastungen durch solche Großveranstaltungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende möglichst gering hält und fair auf das Stadtgebiet verteilt. In diesem Zusammenhang ist die Verlegung der Schlagermove-Route in einen anderen Stadtteil oder einen anderen Bezirk weiterhin eine zu prüfende Option.“
Bereits am 22. Januar 2019 hat der Cityausschuss in einer Anhörung alternative Routen vorgestellt und vom Veranstalter, Polizei, Feuerwehr, City-Management und Vertretern des Bezirksamts beurteilen lassen. Bis auf die alternative Streckenführung, die am Großmarkt starten sollte, hatten alle weiteren vorgestellten Alternativen das Heiligengeistfeld als Start- und Zielbereich für den Schlagermove. Mit diesen Routen wäre das politische Ziel, die Belastungen für die Bewohner*innen im Stadtteil St. Pauli zu reduzieren, nicht erreicht worden.
Das Postulat der Veranstalter, dass der Schlagermove zwingend eine Rundtour sein müsse, schränkte die Möglichkeiten, praktikable Alternativen zu entwickeln, unnötig ein und führte bei alle Vorschlägen zu nachvollziehbaren Sicherheitsbedenken von Polizei und Feuerwehr, auch schränkten sie die Mobilität der Anwohner*innen innerhalb des umrundeten Gebiets stark ein. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vergleichbare Großveranstaltungen in Deutschland (zum Beispiel die CSD-Paraden in Berlin, Hamburg, Köln sowie die großen Karnevalsumzüge) keine Rundtouren sind. Bei einer erneuten Prüfung alternativer Routen müssen bei Auswahl und Bewertung deshalb durch die Genehmigungsbehörden und nicht durch den Veranstalter andere Kriterien angelegt werden, um die von der Bezirksversammlung angestrebten Ziele zu erreichen. Es gilt, für alle kommenden Veranstaltungen des
Schlagermoves Routen zu finden, die eine deutliche Entlastung der Bewohner*innen St. Paulis mitbringen.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine unabhängige Agentur damit zu beauftragen, geeignete Alternativ-Routen für zukünftige Ausrichtungen des Schlagermoves in Absprache mit dem Veranstalter, den zuständigen Behörden und der Politik zu identifizieren und diese dem Cityausschuss vorzustellen. Dabei sollten folgende Kriterien berücksichtig werden:
1. Der Schlagermove darf nicht im oder in unmittelbarer Nähe des Stadtteil St. Pauli seinen
Zielbereich haben. Ein Start auf dem Heiligengeistfeld wäre möglich, falls es keine andere
Lösung gibt.
2. Eine Rundtour soll vermieden werden.
3. Streckenführungen, die ganz oder teilweise außerhalb des Bezirks Mitte verlaufen, sollten
vorrangig geprüft werden.
4. Bei Zielpunkten ohne gastronomisches Angebot in der Nähe, sollte die Möglichkeit bestehen, den Teilnehmer*innen des Schlagermoves durch das Aufstellen von Getränke-Ständen und
Veranstaltungszelten eine Abschlussparty zu ermöglichen, damit ein Weiterfeiern auf St. Pauli nicht notwendig wird.
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